: Gegendarstellung
von Professor Dr. Christian Schertz
In dem Artikel auf taz.de vom 02.04.2025 mit der Überschrift „Mundtot geklagt“ heißt es in Bezug auf mich:
„Ein weiteres prominentes Beispiel ist der Fall des Aktionskünstlers Tobias Rosswog. Gegen ihn reichten…Wolfgang Porsche persönlich Klage ein,…Der Medienanwalt Christian Schertz forderte in einer Klage zunächst 350.000 Euro…“
Hierzu stelle ich fest:
Zu keinem Zeitpunkt habe ich eine Zahlung von 350.000 Euro von Herrn Tobias Rosswog gefordert, geschweige denn diesbezüglich Klage erhoben. Vielmehr wurde lediglich ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
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