: Gegendarstellung zu dem Artikel "Illegale Atomtransporte der DWK", taz vom 30.7.88
In dem oben genannten Artikel, der die weitere Überschrift trägt „DWK-Tochterfirma 'Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS)‘ an Schmiergeldpraxis und Atomtransporten beteiligt/Herkunft der illegal nach Mol gelieferten 350.000 Kilogramm hochaktiver Abfälle weiterhin ungeklärt“, schreiben Sie unter anderem: „Eduard Bernhard hat den Verdacht, daß sogar die DWK höchstselbst an der illegalen Anlieferung von 350.000 Kilogramm flüssiger und fester Atomabfälle nach Mol beteiligt war - über die Firma Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) mit Sitz in Essen.“ Ein staatsanwaltliches Vernehmungsprotokoll des für Auftragsakquisition und damit für die Schmiergelder zuständigen Transnuklear-Managers Hans Holtz vom 22.Juni 1987 lege die Vermutung nahe, daß auch GNS Schmiergelder gezahlt habe. Holtz habe die GNS auch im Zusammenhang mit Bestechungsgeldern an Klaus Ramcke von der PreussenElektra erwähnt.
Dazu stellen wir richtig:
Die GNS hat zu keiner Zeit radioaktive Abfälle nach Mol (Belgien) transportiert. Die GNS war und ist in keiner Weise an Schmiergeldzahlungen oder Bestechungsgeldern um Atomtransporte beteiligt.
Essen, den 10.08.88
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
Dr. Baatz/v.Wedelstädt
„... fiel auch der Name GNS“
In dem erwähnten Vernehmungsprotokoll der Hanauer Staatsanwaltschaft vom 22.Juni vergangenen Jahres, das der taz vorliegt, erklärte der für die Bestechungen bei Transnuklear abgestellte Manager Hans Holtz:
„In mehreren Gesprächen ... kam zur Sprache, daß die Kunden offensichtlich Zuwendungen erhalten wollten. Es wurde unter anderem von Herrn Ramcke etwa wörtlich gesagt, 'Wir sind Besseres gewöhnt als kleine Geschenke.‘ In diesem Zusammenhang fiel auch der Name unserer Konkurrenzfirma GNS.“
Transnuklear-Sprecher Jörg Pompetzki erklärte am 18.März dieses Jahres gegenüber dieser Zeitung, er frage sich „was bei denen (GNS) eigentlich anders war als bei uns“. Und: „Das fragen sich viele Leute hier.“
Der Hanauer Staatsanwalt Albert Farwick erklärte gegenüber der taz (Ausgabe vom 16.März), zwar sei die GNS bei den Holtz-Vernehmungen belastet worden; da es für Schmiergeldzahlungen in der Privatwirtschaft jedoch keinen Straftatbestand gebe, gebe es auch gegen die GNS „keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen“.
taz-Redaktion
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