: Gegen soziale Paradoxie
■ Senat senkt Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen / GAL: „Reicht nicht“
Hamburg will die Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen senken. Der Senat stimmte gestern einer entsprechenden Gesetzes-Neuregelung zu, über die nun die Bürgerschaft entscheiden muß.
Danach bleiben die Einkommenshöchstgrenzen, die das Einziehen in eine Sozialwohnung überhaupt erst möglich machen, zwar unverändert. Abgeschafft hingegen werden soll folgende Paradoxie: Finanzschwache Mieter, die seit Jahren in einer Sozialwohnungen leben, irgendwann aber ein paar Groschen mehr verdienen als laut Fördergrenze zulässig, müssen dafür eine Fehlbelegungsabgabe an die Stadt entrichten. In der Vergangenheit war diese jedoch so hoch angesetzt, daß viele Mieter für ihre Sozialwohnung plötzlich mehr bezahlen mußten, als der Mietenspiegel es für eine vergleichbare Wohnung im frei finanzierten Wohnungsbau zugelassen hätte.
Diese Ungerechtigkeit soll die Gesetzes-Novellierung aus dem Weg räumen. Künftig soll die Fehlbelegungsabgabe erst ab einer Überschreitung der Einkommensgrenze um 40 Prozent erhoben werden. Bislang wurden alle zur Kasse gebeten, deren Einkommen die Grenzen um 25 Prozent überstieg.
Derzeit sind, so die Baubehörde, 26.000 Haushalte – also jeder sechste bei insgesamt 180.000 Sozialwohnungen in Hamburg – von den zusätzlichen Zahlungen betroffen. Nach der Neuregelung sollen es noch 20.000 sein. Bisher mußten bis zu sechs Mark Fehlbelegungsabgabe pro Quadratmeter bezahlt werden, künftig soll es eine Mark weniger sein.
Der wohnungspolitischen Sprecherin der GAL, Susanne Uhl, reicht die vorgesehene Staffelung bei weitem nicht. Auch künftig, schimpft sie, werde es Mieter geben, die für eine Sozialwohnung mehr zahlen müßten als laut Mietenspiegel vorgeschrieben. Die GAL fordert eine „spürbare Senkung der Miet-Obergrenzen“. In die Mietpreisgestaltung der Sozialwohnungen müßten auch Baualter, Naherholungswert, Verkehrsanbindung oder Versorgungsmöglichkeiten einfließen. Über einen entsprechenden GAL-Änderungsantrag soll die Bürgerschaft abstimmen. Heike Haarhoff
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