Gegen Einschüchterung bei Demos: Klage für angstfreies Demonstrieren
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte geht juristisch gegen das anlasslose und systematische Fotografieren von Transparenten bei Demos durch Polizei vor.
Foto: Paul Zinken/dpa
epd | Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geht gegen das Fotografieren von Transparenten bei Demonstrationen durch die Polizei vor. Dazu sei am Donnerstag beim Berliner Verwaltungsgericht gemeinsam mit einer Betroffenen Klage eingereicht worden, teilte die GFF in Berlin mit. Kritisiert wird insbesondere das anlasslose und systematische Fotografieren durch die Polizei.
Die Klägerin hatte den Angaben zufolge am 20. September 2025 auf einer feministischen Demonstration ein Transparent für die Legalisierung von Abtreibung in Berlin gehalten und war dabei von der Polizei fotografiert worden. In diesem Vorgehen sieht die GFF eine Verletzung der Versammlungsfreiheit.
Mit der Klage soll festgestellt werden, dass die Polizei Protestierende und ihre politischen Botschaften nicht ohne einen Anlass, wie beispielsweise den Verdacht einer Straftat oder eine konkrete Gefahr, fotografieren darf. Dadurch solle sichergestellt werden, dass Menschen ihre Versammlungsfreiheit ausüben können, ohne befürchten zu müssen, in polizeilichen Datenbanken aufgenommen zu werden.
Laut GFF schränkt das Vorgehen der Polizei die Versammlungsfreiheit ein. Es könne Demonstrierende einschüchtern und davon abhalten, in Zukunft an Protesten teilzunehmen oder Plakate und Transparente mitzubringen: „Für diesen massiven Grundrechtseingriff fehlt der Polizei eine Rechtsgrundlage.“ Der Fall müsse vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Polizei Versammlungen zunehmend repressiv begleitet, ergänzte die GFF.
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