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Ganztagsbetreuung in Schleswig-HolsteinBürokratie statt Begleitung

Unterschiedliche Zuständigkeiten sorgen für doppelten Papierkram für Kinder mit Behinderungen. Verbände kritisieren, dass das die Inklusion ausbremst.

Die Ganztagsschule soll, wie eine bekannte Süßigkeit, gleich mehrere Wünsche auf einmal erfüllen: Neben Deutsch und Mathe gibt es Stunden für Spiel und Sport, in denen die Kinder außer Köpfchen und Muskeln ihre sozialen Fähigkeiten trainieren können.

Bloß ärgerlich, dass bei Hilfen für Kinder mit Behinderungen unterschiedliche Paragrafen für Lernen und soziale Teilhabe gelten. Für die Eltern bringt das doppelten Papierkram – oder sie melden ihre Kinder gar nicht erst an. Mit einer neuen Richtlinie habe das schleswig-holsteinische Sozialministerium die Lage eher verschärft als verbessert, kritisieren Behindertenbeauftragte und Wohlfahrtsverbände.

„Für Klein-Michi mit seiner Autismus-Diagnose kann die Regelung bedeuten, dass er im Unterricht Hilfe bekommt, dann eine Stunde allein herumsitzt, bevor seine Schulbegleitung zur Hausaufgabenbetreuung wieder dabei ist, und nach Hause geht, während die anderen Fußball spielen“, schildert Michael Saitner, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Schleswig-Holstein, ein Beispiel. „Inklusiv oder vom Kind aus gedacht ist das nicht.“

Der Unterschied zwischen „Bildung“ und „sozialer Teilhabe“ ist für Eltern von Kindern mit Behinderung nicht neu: Angebote der Ferienbetreuung etwa werden meist nicht als „Bildung“ definiert. Damit würden „Kinder mit Behinderungen systematisch benachteiligt, Familien belastet und Inklusion faktisch ausgebremst“, schreibt die Landesbehindertenbeauftragte Michaela Pries (CDU) in einer Stellungnahme.

Geld aus unterschiedlichen Töpfen

Wenn ab Sommer das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Schule greift, wird die Frage noch dringlicher. Aus Sicht der Verwaltung ist sie wichtig, weil das Geld für die Betreuung aus unterschiedlichen Töpfen kommt. Entsprechend heißt die Hilfe unterschiedlich: für den Unterricht gibt es eine „Schulbegleitung“, für die übrigen Stunden eine „Assistenz“.

Zur Assistenz müssen Eltern mit höherem Einkommen zuzahlen, zur Schulbegleitung hingegen nicht. Beantragt würden beide Maßnahmen „in der Regel“ beim örtlichen Amt für die Eingliederungshilfe, teilt das Sozialministerium mit. Damit ist immerhin gewährleistet, dass sich ein und dieselbe Person, mal als „Begleitung“, mal als „Assistenz“, um das Kind kümmert. Allerdings können nach Art der Behinderung noch andere Zuständige ins Spiel kommen.

„Uns ist bewusst, dass sehr viele Professionen und Rechtsgrundlagen zusammenkommen“, so eine Sprecherin der Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). Gemeinsam mit dem CDU-geführten Bildungsministerium sei man dabei, „anstelle von vielen Einzelfallhilfen und Antragsverfahren zu einer systemischen Unterstützung an Schulen zu kommen“. Die Unterscheidung zwischen Bildung und Teilhabe sei aber durch ein Bundesgesetz vorgegeben.

„Formaljuristisch ist die Trennung absolut korrekt“, sagt Michael Saitner vom Paritätischen. Er hätte sich dennoch gewünscht, dass das Land einen Weg findet, der für Eltern und Kinder einfacher ist. „Wenn man Inklusion will, dann fragt man sich schon, ob diese Lösung so stehenbleiben muss.“

Idealerweise solle der Ganztagsunterricht so gut ausgestattet sein, dass alle Kinder gemeinsam betreut und gefördert werden könnten, so das Sozialministerium

Aus Sicht der Behindertenbeauftragten eher nicht: Michaela Pries sei in der Frage „im Kontakt mit der Landesregierung“, und sie erwarte eine „Einigung der unterschiedlichen Rechtspositionen zugunsten einer inklusiven Lösung“, teilt ihr Stellvertreter mit.

Das Sozialministerium hat die Kritik vernommen und teilt sie sogar. Die doppelten Anträge passten „in der Tat nicht zu dem Ziel eines gleichberechtigten Zugangs zu den Angeboten des Ganztags“, sagt die Sprecherin. Sie betont dennoch, dass jedes Kind, das Unterstützung brauche, sie auch erhalte.

Keinesfalls gehe es dem Land darum, Eltern zu entmutigen oder Geld zu sparen. Das Ministerium strebe eine Gesetzesreform auf Bundesebene an, das „schauen wir uns aktuell genauer an“, sagt die Sprecherin.

Sie weist darauf hin, dass idealerweise der Ganztagsunterricht so gut ausgestattet sein solle, dass alle Kinder gemeinsam betreut und gefördert werden könnten. Für Kinder mit anerkanntem Förderschwerpunkt sei bereits mehr Geld für Personal- und Sachkosten eingerechnet – die Begleitung von Schü­le­r:in­nen mit Unterstützungsbedarf sei damit bereits in der Regelstruktur des Ganztags „gestärkt“. Aber wenn das für Klein-Michi nicht reicht, müssen die Eltern wohl oder übel doppelte Anträge stellen.

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