GEW will einheitlichen Tarifvertrag für Lehrer: 1.000 Euro weniger im Monat

Grundschullehrer werden in Deutschland schlechter bezahlt als Gymnasiallehrer. Nun will die Gewerkschaft GEW bundesweit gerechte Löhne durchsetzen.

Wird bei gleicher Erfahrung besser bezahlt: Gymnasiallehrerin. Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist eine Ungleichheit, die in den kommenden Jahren noch für viel böses Blut sorgen könnte: Grundschullehrer verdienen nach einigen Berufsjahren in vielen Bundesländern rund 500 Euro weniger als Gymnasiallehrer- und das, obwohl mit der Bologna-Reform künftig beide Gruppen eine ähnlich lange Ausbildung durchlaufen müssen.

„Es kann nicht sein, dass das Alter und die Herkunft der Kinder und nicht die Qualifikation und Belastung über die Bezahlung der Lehrkräfte entscheidet“, sagte Ilse Schaad vom Bundesvorstand der GEW am Freitag in Berlin.

Die Gewerkschaft möchte sich Schritt für Schritt an eine leistungsgerechtere Bezahlung der Lehrkräfte herantasten. Am Freitag forderte sie ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen bei der Eingruppierung von Lehrkräften, die im Angestelltenverhältnis tätig sind. Bundesweit sind das etwa 25 Prozent der LehrerInnen, sagte Schaad. Die GEW legte ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis vor, das zu dem Schluss kommt, dass die Einführung von Eingruppierungsrichtlinien mitbestimmungspflichtig sind.

„Die meisten Bundesländer wollen angestellte Lehrerinnen und Lehrer nach Gutsherrenart bezahlen und sich dabei nicht reinreden lassen“, sagte Schaad. Sie forderte fürs erste ein Ende der ungleichen Bezahlung zwischen LehrerInnen in Ost und West. In den neuen Bundesländern würden Lehrkräfte in der Regel ein bis zwei Entgeltgruppen schlechter eingruppiert als im Westen, hinzu kommen die Unterschiede je nach Schultyp. Ein Religionslehrer an einer Grundschule in den neuen Bundesländern verdiene so bis zu 1.000 Euro weniger im Monat als ein Fachkollege an einem Gymnasium im Westen, bei gleicher Qualifikation, erklärte Schaad.

Mittelfristig strebt die Gewerkschaft einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die 200.000 angestellten Lehrer an. Tarifgespräche über die Eingruppierung der angestellten Lehrer waren zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften GEW und der dbb-Tarifunion schon 2006 vereinbart worden.

Konkrete Ergebnisse gibt es bisher trotz mehrerer Verhandlungsrunden noch nicht. Die Anhebung der Gehälter der Grundschullehrer seien ein längerfristiges Ziel, so Schaad. Es wäre teuer: Denn wenn die angestellten GrundschullehrerInnen mehr verdienten, käme auch die Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte ins Wanken.

Möglicherweise aber sorgt auch der regionale Lehrermangel für Bewegung. Schaad verwies auf den Mangel an GrundschullehrerInnen in Sachsen. Wenn das Lehramt an Grundschulen, für das man auch den Master-Abschluss braucht, dort finanziell so unattraktiv sei, dass die Pädagogen fehlten, würden die Arbeitgeber möglicherweise von sich aus bei der Eingruppierung nachjustieren.

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