■ GB/IRA: Kein Verstoß
London (AFP) – Die britischen Soldaten, die im März 1988 in Gibraltar drei Mitglieder der nordirischen Untergrundorganisation Irisch-Republikanische Armee (IRA) erschossen, haben nach Ansicht der Europäischen Menschenrechtskommission nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Dies berichtete die britische Zeitung Independent in ihrer Sonntagausgabe. Die britischen Elitesoldaten hätten mit dem legitimen Ziel gehandelt, Unschuldige zu verteidigen, urteilte die Kommission nach Angaben des Blattes. Der Fall soll dem Independent zufolge nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft werden.
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