G20-Gegner vor Gericht: Elbchaussee-Prozess geht zu Ende
Anderthalb Jahre lang war die Öffentlichkeit beim Elbchaussee-Prozess ausgeschlossen. Kurz vor Schluss darf sie wieder dabei sein.
Den Ausschluss der Öffentlichkeit, den die vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring gegen den Willen der Angeklagten entschied, begründete sie im Januar 2019 mit dem „Erziehungsinteresse“ gegenüber zwei der Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Die Heroisierung der G20-Gegner*innen durch die Unterstützer*innenszene setze die jungen Menschen unter Druck, argumentierte die Richterin – und implizierte, dass damit auch die Chancen für Geständnisse sinken.
Richtige Geständnisse bekam Meier-Göring bislang dennoch nicht, wobei man dazu sagen muss, dass die Staatsanwaltschaft vier der fünf Angeklagten gar keine Gewalttaten vorwirft. Sie sollen lediglich dabei gewesen sein, als rund 220 Vermummte am Morgen des 7. Juli 2017 in der Hamburger Elbchaussee randaliert, Autos und Mülleimer angezündet und Scheiben eingeschlagen hatten.
Ihre Vergehen sollen darin bestehen, sich an dem Aufzug, den das Gericht nicht als Demonstration versteht, beteiligt und Sachschäden gewollt oder billigend in Kauf genommen zu haben. In Straftaten übersetzt heißt das laut Staatsanwaltschaft: schwerer Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung.
Der fünfte Angeklagte, der Franzose Loic S., soll selbst einen Böller in eine Bankfiliale geworfen haben. Darüber hinaus lastet ihm die Staatsanwaltschaft zwei Flaschen- und Steinwürfe am Abend des 7. Juli im Schanzenviertel an. Während die vier Deutschen kurz nach ihrer Festnahme freigelassen wurden, saß S. fast 16 Monate in U-Haft. Am Mittwoch gibt das Gericht ihm die Möglichkeit, öffentlich Stellung zu beziehen. Falls dann noch Zeit ist, hält die Staatsanwaltschaft im Anschluss ihr Plädoyer. Das Urteil wird am 10. Juli erwartet.
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