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Für ein neues Hochschulgesetz

Bremen (taz) – Die Deputation für Wissenschaft hat heute einige Änderungen des 1999 novellierten Bremer Hochschulgesetzes beschlossen. Mit den neuen Regelungen hoffen die Deputierten auf mehr Professionalität und Effizienz bei den Hochschulleitungen. Außerdem gilt nun eine verbindliche Beratungspflicht für Studierende im ersten Studienjahr, um „einen zielgerichteten Studienverlauf“ zu ermöglichen, so die Mitteilung vom Senator für Bildung und Wissenschaft.