Für Zivilcourage verklagt: Hakenkreuz-Kritik ist teuer
Für den Hinweis auf ein offen getragenes Hakenkreuz-Abzeichen erhielt ein Mann vom Amtsgericht in Bautzen eine saftige Geldbuße. Der Grund: Verleumdung.
Bernhard Herbach aus einem Dorf nahe der sächsischen Kreisstadt Bautzen fühlt sich für seine Zivilcourage übel behandelt. Als "Dank" für seinen Hinweis auf einen in aller Öffentlichkeit getragenen Hakenkreuz-Orden flatterte ihm ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Bautzen wegen falscher Verdächtigung ins Haus: ein Jahr Bewährungsstrafe bei Androhung von 1.800 Euro Geldbuße plus Verfahrenskosten. Herbach, so heißt es im Schreiben, soll wissentlich den ihm völlig unbekannten Friedrich H. verleumdet haben.
Der Jungrentner hatte sich an Pfingsten 2007 im nahe gelegenen Barockschloss Rammenau die Schlossrundfahrt mit ihren etwa 50 historischen Pferdegespannen angesehen. Ein Mann in einer Königlich-Sächsischen Offiziersuniform fiel zunächst Herbachs Frau auf. Einer der Orden an der Uniform passte nicht zu den anderen bis 1918 üblichen: ein Hakenkreuz am schwarz-weiß-roten Band. Der Orden stamme aus der Familie, habe der darauf angesprochene ältere Herr stolz bestätigt, während die Uniform von der Staatsoper in Dresden entliehen sei - so erinnert sich Herbach.
Er informierte daraufhin telefonisch das Polizeirevier in Bischofswerda. Zur Zeugenvernehmung ein Vierteljahr später erschien er allerdings nicht persönlich. Er habe seinem telefonischen Hinweis zu Pfingsten nichts hinzuzufügen, erklärte Herbach stattdessen. Nach Auskunft des Bautzener Amtsgerichtsdirektors Jürgen Volk taucht im Protokoll dieses ersten Anrufs bereits der Name des Friedrich H. auf. Wie aber der diensthabende Polizist diesen zweifelsfrei ermitteln konnte, obwohl H. doch angeblich kein verfassungswidriges Symbol getragen haben soll, blieb bislang unklar.
Kurz vor Weihnachten 2007 wurde Herbach plötzlich als Beschuldigter zum Staatsschutz nach Görlitz vorgeladen. Friedrich H. habe, so Amtsgerichtsdirektor Volk, Strafantrag gegen ihn gestellt. Fotos würden belegen, dass er kein Hakenkreuzabzeichen getragen habe. Auch die beiden Herren des Staatsschutzes, so erinnert sich Herbach, unterstellten ihm, er habe sich einen Jux machen wollen, um die Polizei zu beschäftigen und H. zu verleumden.
Im Februar dieses Jahres erhielt er den Strafbefehl und beschloss, ihn zu ignorieren. Den Einsatz von zusätzlichen Finanzen, um ein Einspruchsverfahren zu bezahlen, wollte er nicht riskieren. "Vor allem wurmt mich, dass ich wie ein dummer Junge behandelt worden bin", sagt er. Erst nach Wochen gelang es ihm, Richter Nimphius endlich ans Telefon zu bekommen. Die Verfahrenskostenrechnung von 63,50 Euro ignoriert er ebenfalls. "Bei mir ist eh nichts zu holen", lässt es der kurz vor seiner Rente stehende Mann auf Vollstreckung ankommen.
Der in der Lausitz praktizierende sorbische Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete der Linksfraktion, Heiko Kosel, hält allein schon die Anwendung des Verdächtigungsparagrafen 164 für fragwürdig. Der Rechtsstaat lebe auch von Hinweisen der Bürger auf Straftaten.
Bernhard Herbach spekuliert inzwischen über mögliche politische Hintergründe. Denn Friedrich H. ist offenbar kein Unbekannter. Er vertrat den Landkreis Bautzen offiziell beim Sächsischen Erntedankfest, und Landrat Michael Harig (CDU) prämierte ihn bei der Schlossrundfahrt Rammenau. Inzwischen liegt eine Petition Herbachs beim Sächsischen Landtag, die vor allem eins bringen soll: volle Akteneinsicht.
Leser*innenkommentare
Leser
Gast
Im Text ist einmal von "Verleumdung" die Rede, wegen der ein Strafbefehl ergangen sei - an anderer Stelle aber taucht § 164 auf, der aber nicht die Verleumdung regelt (die steht in § 187), sondern die falsche Verdächtigung.
Wer so "sauber" recherchiert, dem ist vielleicht noch manch anderes entgangen? ...
Björn
Gast
Also Aussage gegen Aussage plus Beweisfotos für den falsch Beschuldigten. Aber für die Taz ist natürlich die Aussage ihres Genossen mehr Wert als Beweisfotos und die Aussage von Staatsschützern, der Denunziant wollte sich einen (schlechten) Spass machen.
Und ein bischen Hetze gegen Ostdeutsche von fleißigen Lesern darf natürlich auch nicht fehlen. Da ist der Name wohl Programm. "Die Hole"
Alles in allem nichts was einem bei der Taz wundern müßte.
heinrich
Gast
Sowohl der im Artikel als auch der von Arne Christoffers referierte sind bizarre Vorgänge, die zeigen, auf welcher Gratwanderung man sich mit der Zivilcourage bewegt, die in Sonntagsreden von untätigen Politikern den Bürgern abverlangt wird.
Dagegen hilft nur organisiertes Handeln. Es war natürlich ein Fehler Herbachs, statt juristischer Gegenwehr den Strafbefehl zu ignorieren.
Die Taz möge den Fall weiter verfolgen und ggf. ein Spendinkonto veröffentlichen.
Jojo
Gast
Die taz sagt, dass Herr Herbach sagt, dass Herr H. ein Hakenkreuz am Band trug. Dann wird es wohl so gewesen sein, auch wenn Herr H. sagt, dass er kein Hakenkreuz am Band trug.
Arne Christoffers
Gast
Leider nichts neues!
Hier in Bremen erlebten ein Bekannter und ich vor einiger Zeit, wie eine Personengruppe vor die Tür einer Kneipe trat und öffentlich den Hitlergruß aufführte. Dies geschah direkt vor den Augen der Besatzung eines vollbesetzten Mannschaftswagens der Polizei. Da die Beamten keinerlei Reaktion zeigten, fragte mein Bekannte nach, ob sie nichts unternehmen wollten. Daraufhin wurde er gefragt, ob er Ärger machen wolle und sie ihn deswegen besser vorsorglich in Gewahrsam nehmen sollten.
Es wird wohl dringend Zeit, Polizei und Justiz regelmäßig durch eine Organisation prüfen zu lassen, die mit gespielten Szenarien die Art der Reaktion auf Angemessenheit und korrektes Verhalten überprüft.
Arne Christoffers
vic
Gast
Friedrich H.
Ein "verdienter Bürger" in einer sächsischen Kreisstadt. Man kennt das inzwischen.
Die Hole
Gast
Klar dass der Osten seinem zweifelhaften Ruf gerecht wird. In manchen Bereichen scheint de Rechtsstaat noch nicht angekommen zu sein. Vor allem da die Verwaltung bis heute nicht von den alten Kadern befreit wurde!
Joerg Heidenreich
Gast
Ja wo kämen wir denn da hin, wenn man jeder rechten Straftat in Sachsen auch wirklich nachgehen müsste.
Es ist nicht was nicht sein darf.
Leser
Gast
Im Text ist einmal von "Verleumdung" die Rede, wegen der ein Strafbefehl ergangen sei - an anderer Stelle aber taucht § 164 auf, der aber nicht die Verleumdung regelt (die steht in § 187), sondern die falsche Verdächtigung.
Wer so "sauber" recherchiert, dem ist vielleicht noch manch anderes entgangen? ...
Björn
Gast
Also Aussage gegen Aussage plus Beweisfotos für den falsch Beschuldigten. Aber für die Taz ist natürlich die Aussage ihres Genossen mehr Wert als Beweisfotos und die Aussage von Staatsschützern, der Denunziant wollte sich einen (schlechten) Spass machen.
Und ein bischen Hetze gegen Ostdeutsche von fleißigen Lesern darf natürlich auch nicht fehlen. Da ist der Name wohl Programm. "Die Hole"
Alles in allem nichts was einem bei der Taz wundern müßte.
heinrich
Gast
Sowohl der im Artikel als auch der von Arne Christoffers referierte sind bizarre Vorgänge, die zeigen, auf welcher Gratwanderung man sich mit der Zivilcourage bewegt, die in Sonntagsreden von untätigen Politikern den Bürgern abverlangt wird.
Dagegen hilft nur organisiertes Handeln. Es war natürlich ein Fehler Herbachs, statt juristischer Gegenwehr den Strafbefehl zu ignorieren.
Die Taz möge den Fall weiter verfolgen und ggf. ein Spendinkonto veröffentlichen.
Jojo
Gast
Die taz sagt, dass Herr Herbach sagt, dass Herr H. ein Hakenkreuz am Band trug. Dann wird es wohl so gewesen sein, auch wenn Herr H. sagt, dass er kein Hakenkreuz am Band trug.
Arne Christoffers
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Leider nichts neues!
Hier in Bremen erlebten ein Bekannter und ich vor einiger Zeit, wie eine Personengruppe vor die Tür einer Kneipe trat und öffentlich den Hitlergruß aufführte. Dies geschah direkt vor den Augen der Besatzung eines vollbesetzten Mannschaftswagens der Polizei. Da die Beamten keinerlei Reaktion zeigten, fragte mein Bekannte nach, ob sie nichts unternehmen wollten. Daraufhin wurde er gefragt, ob er Ärger machen wolle und sie ihn deswegen besser vorsorglich in Gewahrsam nehmen sollten.
Es wird wohl dringend Zeit, Polizei und Justiz regelmäßig durch eine Organisation prüfen zu lassen, die mit gespielten Szenarien die Art der Reaktion auf Angemessenheit und korrektes Verhalten überprüft.
Arne Christoffers
vic
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Friedrich H.
Ein "verdienter Bürger" in einer sächsischen Kreisstadt. Man kennt das inzwischen.
Die Hole
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Klar dass der Osten seinem zweifelhaften Ruf gerecht wird. In manchen Bereichen scheint de Rechtsstaat noch nicht angekommen zu sein. Vor allem da die Verwaltung bis heute nicht von den alten Kadern befreit wurde!
Joerg Heidenreich
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Ja wo kämen wir denn da hin, wenn man jeder rechten Straftat in Sachsen auch wirklich nachgehen müsste.
Es ist nicht was nicht sein darf.
Leser
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Im Text ist einmal von "Verleumdung" die Rede, wegen der ein Strafbefehl ergangen sei - an anderer Stelle aber taucht § 164 auf, der aber nicht die Verleumdung regelt (die steht in § 187), sondern die falsche Verdächtigung.
Wer so "sauber" recherchiert, dem ist vielleicht noch manch anderes entgangen? ...
Björn
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Also Aussage gegen Aussage plus Beweisfotos für den falsch Beschuldigten. Aber für die Taz ist natürlich die Aussage ihres Genossen mehr Wert als Beweisfotos und die Aussage von Staatsschützern, der Denunziant wollte sich einen (schlechten) Spass machen.
Und ein bischen Hetze gegen Ostdeutsche von fleißigen Lesern darf natürlich auch nicht fehlen. Da ist der Name wohl Programm. "Die Hole"
Alles in allem nichts was einem bei der Taz wundern müßte.
heinrich
Gast
Sowohl der im Artikel als auch der von Arne Christoffers referierte sind bizarre Vorgänge, die zeigen, auf welcher Gratwanderung man sich mit der Zivilcourage bewegt, die in Sonntagsreden von untätigen Politikern den Bürgern abverlangt wird.
Dagegen hilft nur organisiertes Handeln. Es war natürlich ein Fehler Herbachs, statt juristischer Gegenwehr den Strafbefehl zu ignorieren.
Die Taz möge den Fall weiter verfolgen und ggf. ein Spendinkonto veröffentlichen.
Jojo
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Die taz sagt, dass Herr Herbach sagt, dass Herr H. ein Hakenkreuz am Band trug. Dann wird es wohl so gewesen sein, auch wenn Herr H. sagt, dass er kein Hakenkreuz am Band trug.
Arne Christoffers
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Leider nichts neues!
Hier in Bremen erlebten ein Bekannter und ich vor einiger Zeit, wie eine Personengruppe vor die Tür einer Kneipe trat und öffentlich den Hitlergruß aufführte. Dies geschah direkt vor den Augen der Besatzung eines vollbesetzten Mannschaftswagens der Polizei. Da die Beamten keinerlei Reaktion zeigten, fragte mein Bekannte nach, ob sie nichts unternehmen wollten. Daraufhin wurde er gefragt, ob er Ärger machen wolle und sie ihn deswegen besser vorsorglich in Gewahrsam nehmen sollten.
Es wird wohl dringend Zeit, Polizei und Justiz regelmäßig durch eine Organisation prüfen zu lassen, die mit gespielten Szenarien die Art der Reaktion auf Angemessenheit und korrektes Verhalten überprüft.
Arne Christoffers
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Friedrich H.
Ein "verdienter Bürger" in einer sächsischen Kreisstadt. Man kennt das inzwischen.
Die Hole
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Klar dass der Osten seinem zweifelhaften Ruf gerecht wird. In manchen Bereichen scheint de Rechtsstaat noch nicht angekommen zu sein. Vor allem da die Verwaltung bis heute nicht von den alten Kadern befreit wurde!
Joerg Heidenreich
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Ja wo kämen wir denn da hin, wenn man jeder rechten Straftat in Sachsen auch wirklich nachgehen müsste.
Es ist nicht was nicht sein darf.