: Für Puffs kein Geld vom Staat
■ In England sind zwei Frauen verurteilt worden, weil sie mit staatlichen Hilfen für Selbständige ein Bordell aufmachten / Für „Unzüchtiges“ ist kein Platz in Maggies Reich
Aus London Rolf Paasch
Während die Regierung Thatcher die ansteigenden Zahlen arbeitsloser Frauen, die sich mit staatlichen Starthilfen selbständig machen, bei jeder Gelegenheit als „Erfolgsstory“ ihrer „Arbeitsmarktpolitik“ feiert, wurde die Inanspruchnahme der Subventionen zweier Frauen im west–englischen Newport zum Verhängnis. Bernadette Hughes, 32, und Nazareen Ahmed, 24, wurden jetzt von einem Laienrichter zu Geldstrafen und einer Haftstrafe auf Bewährung verdonnert. Ihr Vergehen: sie hatten die wöchentliche Unterstützungsleistung der Arbeitsbeschaffungsbehörde von jeweils 120 DM zum Aufbau eines Stundenhotels benutzt. Und Puffs sind in Maggies spät–viktorianischem Empire ebenso illegal wie das sogenannte „kerb crawling“, das Anbieten fleischlicher Ware auf dem Bürgersteig. Erst die Enthüllungsstory eines Lokalblättchens hatte die Behörden auf die Spur der Gesetzesbrecherinnen gebracht. Die beiden hatten, ihrem Verteidiger zufolge, zunächst einen Schönheitssalon aufgemacht, waren aber dann wegen finanzieller Schwierigkeiten auf den ergiebigeren Dienstleistungssektor ausgewichen. Statt die Bereicherung der lokalen Angebotspalette zu honorieren, verurteilte der Richter die beiden geschäftstüchtigen Frauen nun wegen „vorsätzlicher Täuschung“. Die Frauen mußten so teuer für die Inkonsistenz in Maggies Wettbewerbspolitik bezahlen, wo der überall propagierte Rückzug des Staates vor der Moral plötzlich haltmacht.
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