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Für Frauen, Quote und Tarif

Hamburg will öffentliche Aufträge an Bedingungen knüpfen: Wer ausbildet oder Frauen beschäftigt, wird künftig bevorzugt  ■ Von Judith Weber

Die Stadt Hamburg will öffentliche Aufträge in Zukunft bevorzugt an Unternehmen vergeben, die ausbilden. Außerdem sollen Betriebe privilegiert werden, die Frauenförderung betreiben und viele sozialversicherungspflichtige Angestellte haben. Der Entwurf einer entsprechenden Richtlinie, die der rot-grüne Senat Ende Oktober beschließen will, liegt der taz hamburg vor. Damit würde Hamburg bundesweit zum Vorreiter bei der zielgerichteten Auftragsvergabe.

Andere Länder haben zwar auch Richtlinien, aber nicht so gebündelt: In Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Ausbildungsbetriebe bevorzugt. Das Saarland legt Wert darauf, daß die Angestellten sozialversichert sind, und Brandenburg unterstützt Firmen mit hoher Frauenquote.

„Hamburg hat hier Nachholbedarf“, sagt Norbert Hackbusch, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GAL. Die Stadt achtet zwar darauf, daß Tariflöhne gezahlt werden, kontrolliert ansonsten aber kaum. So wurden teure Gebäude wie der Europäische Seegerichtshof – dieser allerdings aus Bundesmitteln – von Firmen gebaut, die hauptsächlich versicherungsfreie 620-Mark-Kräfte beschäftigten.

Die neue Richtlinie würde so etwas verhindern. Nach dem Entwurf sollen Betriebe schon bei der Bewerbung verraten, wie hoch bei ihnen der Anteil der versicherungspflichtig Beschäftigten ist. Außerdem sollen sie Auskunft darüber geben, wie viele Frauen im Unternehmen arbeiten „und welchen Anteil deren Gehalt an den Gesamtlöhnen hat“, erklärt Christine Bukhold, Referentin bei der GAL, die den Entwurf maßgeblich erarbeitet hat. Das sei wichtig, um sich zu vergewissern, daß Frauen nicht nur auf den untersten Sprossen der Karriereleiter hocken. „Absolute Quoten werden wir nicht festlegen“, erklärt Bukhold. Schließlich sei der Anteil der weiblichen Beschäftigten von Branche zu Branche unterschiedlich.

Außerdem gibt es Berufe, „in denen Frauen sehr wenig vertreten sind“, weiß Horst Storjohann, Sprecher der Hamburger Handwerkskammer. Sein Verband würde die geplante Richtlinie am liebsten unter den Konferenztisch fallen sehen und so weitermachen wie bisher. Denn „ob jemand Frauen beschäftigt oder ausbildet, hat nichts mit dem Auftrag an sich zu tun“, findet Storjohann. „Das sind sachfremde Kriterien, und wir halten nichts davon, die Betriebe an so etwas zu binden.“

Dennoch werden sich die Handwerker den Vorgaben beugen müssen: Daß die Richtlinie kommt, haben die Regierungspartner SPD und GAL schon vor einem Jahr in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. „Das ist eine gute Möglichkeit, politisch auch in die Stadtteile hinein zu wirken“, findet Hackbusch. Besonders „bei großen Neubauten“ wie Krankenhäusern und Flughafengebäuden wollen die Grünen „neue Grundlagen schaffen“.

Unklar ist noch, wie die Richtlinie im Detail aussehen wird – etwa, ob die Kriterien nur für Aufträge gelten, die von Behörden vergeben werden, oder auch für solche, die aus stadteigenen Unternehmen wie dem Landesbetrieb Krankenhäuser kommen.

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