■ Lebenslang: Für Abschaffung
München (AFP) – Für die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe hat sich der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, ausgesprochen. Bereits heute werde die lebenslange Haftstrafe nicht mehr vollzogen, sondern im Durchschnitt nach 20 bis 22 Jahren zur Bewährung ausgesetzt, schrieb Mahrenholz in einem Beitrag für Focus. Ehrlicher wäre eine Freiheitsstrafe von etwa 15 Jahren.
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