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Fünfprozentklausel wackelt

GREIFSWALD afp ■ Das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hat die Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen in Frage gestellt. Es verpflichtete den Landtag gestern, rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl 2004 zu prüfen, ob die Sperrklausel aufrechterhalten werden soll. Dass dies vor der Kommunalwahl 1999 unterlassen wurde, sei ein Verstoß gegen die Landesverfassung, betonten die Richter. Damit gaben sie einem Antrag der Grünen statt, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Landtag und nur in wenigen Kommunalparlamenten vertreten sind. Kleinere Parteien und Wählergruppen haben nun die Chance, 2004 den Sprung in die Kommunalvertretungen zu schaffen, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten.

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