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Fünfprozenthürde legal

■ Gericht bestätigt Parlamentswahlen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der Fünfprozentsperrklausel bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus bestätigt. Anders als bei den Bezirksparlamenten könne die Funktionsfähigkeit des Parlaments durch Parteienzersplitterung beeinträchtigt werden, urteilten die Richter gestern. Der Gesetzgeber dürfe deshalb eine Sperrklausel erlassen. Ein Einspruch der rechtsradikalen Partei der „Republikaner“, die die Hürde für verfassungswidrig halten, wurde zurückgewiesen. Am Montag hatte das Gericht dagegen die Fünfprozentklausel für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für verfassungswidrig befunden. AFP