piwik no script img

Fünf Tage Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben in den meisten Bundesländern – auch in Bremen – Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zusätzlich zum „normalen“ Erholungsurlaub. Die arbeitsfreien Tage müssen jedoch zur individuellen Fort- und Weiterbildung genutzt werden. Eine Freistellung kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Anerkannte Fortbildungskurse sind unter www.bildungsurlaub.com zu finden.