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Früherer Polizei-Vize Wolfgang DaschnerDer Mann ohne Reue

Wolfgang Daschner hat angeordnet, dass ein Beamter Magnus Gäfgen mit "unvorstellbaren Schmerzen" droht. Dafür wurde er verurteilt. Bereut hat er es nie.

Wolfgang Daschner ordnete die umstrittenen Verhörmethoden bei Magnus Gäfgen an. Bild: AP

Es ging um eine nicht unwichtige Frage, damals im Oktober 2002: Darf die Polizei einem Täter Gewalt androhen, um das Leben des Opfers zu retten? Wolfgang Daschner, damals Frankfurts Vizepolizeichef, beantwortete sich die Frage selbst. Ja, die Polizei darf. Deshalb wies er den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit an diesem Morgen an, dem Entführer Magnus Gäfgen bei der nächsten Vernehmung Schmerzen anzudrohen.

Dafür wurde Daschner inzwischen verurteilt. Wegen der Verleitung zur Nötigung und wegen Verleitung zum Missbrauch der Amtsbefugnisse. Das Strafmaß: 10.800 Euro auf Bewährung. Er selbst hatte sein Verhalten in einer Akte vermerkt, er war sich bewusst, dass es rein rechtlich fragwürdig war. Dass er damit eine bundesweite Debatte um den Einsatz von Folter auslösen würde, war ihm wohl nicht bewusst.

Bereut hat er es dennoch bis heute nicht. Der Handlungsdruck sei enorm gewesen, sagt er. Er hat oft genug wiederholt, dass er sich immer wieder so entscheiden würde - er hat es so oft gesagt, bis ihn das hessische Innenministerium bat, es zu lassen. Das Urteil gegen ihn hat er immer als ungerecht empfunden. In Berufung wollte er trotzdem nicht gehen, vor allem, weil er seine Familie schützen wollte.

Das Wort "Folter" will er im Zusammenhang mit dem Fall Gäfgen nicht verwenden, auch jetzt nicht. Gefoltert worden sei nur der Bankierssohn Jakob von Metzler, sonst keiner. Auch seine Ablösung als Vizepolizeichef sei eine Demontage gewesen, durch nichts wiedergutzumachen. "Wer litt, vergisst nicht", sagte er vor einigen Jahren in einem Interview.

Das Disziplinarverfahren gegen Daschner wurde später eingestellt, der Beamte als Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung nach Wiesbaden versetzt. Seit Mai 2008 ist er im Ruhestand.

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27 Kommentare

 / 
  • I
    ich

    Die Drohung ist in Notwehr ausgesprochen worden. Aus Sicht der betreffenden Beamten ging es um das Leben eines Kindes.

  • A
    André

    @zeitverschiebung:

    Gestern Abend lief der Film "Der Fall Jakob von Metzler" im Zweiten.

    Das ist wohl die Erklärung für die vielen Besucher dieses Artikels.

  • BH
    Bert Haus

    Wenn das Gesetz einen "finalen Rettungsschuss" erlaubt, wie kann dann Herr Daschner "im Namen des Volkes" verurteilt werden, wenn er nach dem Polizeirecht unmittelbaren Zwang zur Rettung eines Menschenlebens androht ?

    Juristen sollten sich endlich einmal mit der realen Welt beschäftigen und sich bei aktuellen Lagen für schnelle Entscheidungen -so wie die Polizei-zur Verfügung halten.

    Vielen Dank Herr Daschner für Ihr mutiges Verhalten !

  • Z
    zeitverschiebung?

    wieso steht dieser "alte" artikel vom 4.8.2011 plötzlich heute abend am 24.09.2012 unter "meistgelesen"?????

     

    ich bekomme den zusammenhang nicht hin.

    kann die online-redaktion das mal erklären oder passieren auch hier (in dieser rubrik "meistgelesen") mal fehler!?!?

     

    danke

  • MV
    Mausi v. Oe.

    Wolfgang Daschner hätte das Bundesverdienstkreuz gebührt, und keine Verurteilung wegen fadenscheinlicher Aussagen eines Mörders.

    Meine Wenigkeit als Pol. Beamter i.R. hätte genauso entschieden wie Daschner. In diesem Falle ist das Rechtsempfinden nicht mehr glaubhaft.

     

    M v. Oe.

  • VB
    vergifteter Baum

    UNFASSBAR! Kritiker, Anwälte und Journalisten die gegen Daschner und für die "weisse Weste" des deutschen Rechtstaats richten, stellen sich in die Reihe von Hans Laternser: Verteidiger des Generalstabs bei den Nürnberger Prozessen, der es als seine „patriotische Pflicht“ sah, die „deutsche Soldatenehre“ in den Nürnberger Prozessen zu retten, deren Unschuld an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verteidigen und setzte sich durch politischen Lobbyarbeit für die Täter ein, die der Nachwelt ein unbeflecktes Bild der Wehrmachtsführung übermitteln sollte.

  • AT
    Andreas Thiele

    Moin auch,

     

    etwas spät aber trotzdem:

    Das Grundgesetz ist ein Gesetz das den Bürger vor dem Staat schützen soll.

    Artikel 1: die Würde des Menschen...

    Artikel 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Artikel 104: ...Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

     

    Also die Menschenwürde steht über dem Recht auf Leben (den das Recht auf Leben kann durch ein Gesetz eingeschrängt werden)und der Verdächtige befand sich im Gewahrsam der Polizei, diese hat keinerleie Rechte ihn zu Misshandeln. In Deutschland entscheiden Gerichte über Schuld oder Inschuld eines Verdächtigen, nicht die Polizei. Wäre es anders könnte die Polzei jederzeit Verdächtige Foltern, also auch Unschuldige! möchte das jemand? Folter und Mißhandlungen sind in Deutschland verboten, würde ich den hier gelesenen Meinungen folgen wäre der Bürger als Spielball der Willkür de Polizei hilflos ausgeliefert.

  • K
    König

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    Herr Daschner verdient größte Anerkennung. Er hat versucht, zu einer Zeit, da das entführte Kind noch am Leben sein konnte, dieses zu retten. Die Entführung durch G. war ein gegenwärtiger , noch andauernder rechtswidriger Angriff auf das Leben des Kindes. Daschner hat in Notwehr (Nothilfe für das Opfer) gehandelt. Bei der Güterabwägung steht für mich eindeutig das Recht (des Kindes) auf Leben über der menschlichen Würde. Daschner hat daher nicht rechtswidrig gehandelt. -Auch mit dem Rechtsgedanken des übergesetzlichen Notstandes (verschiedene Rechtsgüter stehen in Kollision , es liegt eine nicht geregelte Situation vor) kommt man zum gleichen Ergebnis.

  • M
    Mango

    .... merkwürdig:

     

    Der "finale Rettungsschuss" ist erlaubt, um das Leben Unschuldiger zu retten, ein paar Drohungen, um das Leben eines Kindes zu retten nicht ... ?

    Irgendetwas ist da in Schieflage und auch für eine überzeugten Demokraten nicht mehr nachvollziebar ...

  • U
    Urgestein

    "emil" hat's - als Einziger - erfasst.

     

    Einigkeit sollte darüber herrschen, dass die Strafverfolgungsbehörden in einem Rechtsstaat nicht über diesem und seinen Prinzipien stehen dürfen. Menschenrechte können nicht nach persönlichem Gusto erteilt oder entzogen werden und die geistige Haltung, die zu Daschners Verhalten führt oder eine solche begrüßt, ist eher also Vorstufe zum "Holocaust" zu sehen, denn als Verhinderungsoption desselben. Denn Daschner wendet sich ja nicht als Einzelner gegen ein "System", das ihn an Leib und Leben bedrohen hätte können; im Gegenteil: er wendet sich als Vertreter eines "Systems" gegen einen Einzelnen, der überhaupt keine physische Macht über ihn hätte ausüben können. Insofern sollte man nicht die Eitelkeit eines Ermittlers mit der Zivilcourage eines Partisanen verwechseln.

     

    Hinzu kommt: für das Kind eines Sozialhilfeempfängers oder eines Obst- und Gemüsehändlers mit Migrationshintergrund hätte Daschner wohl kaum diese Rechtsverletzung begangen. Im Falle des Bankers lag aber offensichtlich ein "erhöhter Fahndungsdruck" vor, die Eltern haben ihre "politischen Beziehungen" zum hessischen Innenministerium spielen lassen, welches die Anweisungen Daschners wohl deckte. Dazu passt, das gerade dieser Teil des politischen Spektrums nun am lautesten protestiert.

     

    Die Erosion des Rechtsstaates setzt hier sehr weit oben an. Daschner ist da nur ein kleiner gehorsamer Helfershelfer der sein Unrecht nicht erkennen will. Oder es nicht kann.

  • DA
    der andere Jörg

    Also, das hier wirklich jeder vom gesunden Menschenverstand und was nicht alles redet, finde ich ja wieder klasse. Und Deutschland schafft sich grad zum 10000 mal ab oder was?

     

    Schauen wir doch mal eben auf die logische Verknüpfung:

    1. Herr Gäfgen soll nach geltendem Recht eine Untat begange haben.

    2. Beim Verhör von Herr Gäfgen hat die Polizei selbiges geltende Recht nicht eingehalten.

    3. Die Konjunktion auf 1. und 2. macht jedliche Legitimation, Herr Gäfgen nach geltendem Recht zu verurteilen, zu nichte.

     

    Aus dieser doch sehr offensichtlichen Argumentation läßt sich dann wohl eher erkennen, wie richtig, wenn auch nicht intuitiv, die Entscheidung war, sowohl Herrn Gäfgen nach geltendem Recht zu belangen, als auch Herrn Daschner.

     

    Weiterhin macht es ja auch keinen Unterschied ob die Androhung von Schmerzen nun ernst gemeint war oder nur ein Bluff war, da beides nach bereits erwähntem geltendem Recht die Dienstbefügnisse der Polizei überschreitet.

     

    Eigentlich alles ganz logisch. Und das in Russland unschuldige von der Polizei attackiert werden ist ja auch nix neues. Nur ob es erstrebenswert für den normalen Bürgen ist, ständig in Angst vor der Polizei und Geheimpolizei zu leben, das sollten sie Herr Rudolph vielleicht mal mit ihren Mitbürgern in der ehemaligen DDR diskutieren!

  • W
    Wegmitgäfgen

    Sehr geehrter Herr Daschner, absolute Hochachtung für Ihr Handeln. Dieses verkommene Land braucht mehr Persönlichkeiten Ihres Schlages. Warum die grüne Schmierenpresse hier wieder ein Fass aufmacht - was solls. Sie haben in Einklang mit Ihrer innersten Überzeugung gehandelt - wer kann das ob der bei Ihnen dräuenden Konsequenzen schon von sich sagen, ob er in Ihrer Situation und Gemengelage ähnlich gehandelt hätte. Hut ab. Das Eitergeschwür wird Seine gerechte Strafe bekommen.

     

    WMG

  • J
    Jan

    Herr Daschner, ich wünsche Ihnen noch viele, viele Gute Jahre. Sie haben das Richtige getan, auch wenn es das Leben des kleinen Jungen leider nicht mehr retten konnte.

     

    Ich finde es ungeheuerlich wie man danach mit Ihnen umgegangen ist. Unentschuldbar und enttäuschend. Darüber sollten Sie nicht verbittern. Menschen sind einfach so. Kurzsichtig und auf ihr eigenes Wohl bedacht. Traurig. Wahr.

     

    Alles Gute. Jan

  • H
    Hatem

    Daschner hat bewusst gegen ein Gesetz verstoßen und seine Karriere aufs Spiel gesetzt, weil er das Leben eines Kindes retten wollte.

    Das ist Zivilcourage.

    Hochachtung.

  • J
    Jitka

    Ich würde auch gerne Geld spenden - aus Sympathie zu Herrn Daschner.

    Wie abartig: der Kinderquäler Gäfgen bekommt das Schmerzensgeld - was für Schmerzensgeld müssten die Verwandten des getöteten Jungen von ihm bekommen???

    Ihre erlittenen psychischen Qualen sind ihm egal.

  • E
    emmo

    Unabhängig von der Frage Folter ja/nein/nur Androhung: dieser Mann beeindruckt mich. Er hat einen Charakterzug, der v.a. vielen Politikern gut anstehen würde: nämlich eine Überzeugung zu haben, nach dieser zu handeln, dafür einzustehen und auch die Konsequenzen zu tragen.

    Schade, dass es nicht mehr Daschners auf dieser Welt gibt - solche Leute würden jeder Partei, jeder Behörde und jedem Unternehmen gut anstehen...

  • D
    Dit

    Ein mutiger Mann !!!

  • B
    b.weber

    Der Artiekl ist fair, die Überschrift "... ohne Reue" für mich tendenziös. Man muss die Bullen nicht mögen, aber dieser hat versucht, ein Kind zu retten - was gibt's da zu bereuen?

  • E
    emil

    ist ja schön und gut wenn er initiative ergreift um zu helfen. aber doch nicht indem er gewalt androht und diese im nächsten schritt gar umsetzt oder was?

     

    das ist doch stumpfsinn. und ein mensch der polizei sollte wissen, dass er auch in emotional aufwirbelnden situationen nicht über dem gesetz steht. zumindest erfreulicherweise nicht immer.

    daher kann ich dieser enttäuschung über das urteil nur mit einem kopfschütteln begegnen.

     

    wenn es angehörige des opfers wären, die sich derart vor dem täter aufspieln, wäre das noch nachzuvollziehen (obgleich auch falsch) aber bitte nicht direkt von der polizei, dem umgangssprachlichen hüter der gesetze.

  • JK
    Jonas Kränzel

    Warum genau steht dieser Artikel heute auf der Startseite von taz.de?

     

    Die Straftat der Folterandrohung lieg im Oktober 2002, der Prozess endete am 20. Dezember 2004, seit Mai 2008 – das heißt seit schon über drei Jahren – ist Herr Daschner im Ruhestand. Mit anderen Worten: alles kalter Kaffee!

     

    Mein Verdacht: Entweder es handelt sich schlicht um journalistische Resteverwertung (Vielleicht lohnt es sich dank niedrigem Zeilenhonorar auch bei der taz nicht mehr, Neues zu produzieren...?). Oder hier wird gegen einen Mann gehetzt, der seine Strafe verbüßt hat und nur noch seines ehemaligen Amts wegen verunglimpft werden soll. In beiden Fällen gilt: Gibt es denn wirklich nichts wichtigeres?

  • JR
    Jörg Rudolph

    .....es ist unglaublich aber schon seit Jahren wahr, die Kriminellen haben mehr Rechte als die Polizei oder gar der "Normalbürger"......die Urteile die in Deutschland gegen Schwerstverbrecher gefällt werden sind lächerlich und beschämend für den Rest der Bevölkerung......unsere Polizisten werden in ihren Rechten durch unsere "zart denkenden und unwissenden Politiker" in ihrer Handlungsfreiheit so heftig untergraben, lächerlich gemacht und soger bestraft wenn sie der Bevölkerung helfen wollen das es einem Alptraum gleicht......es ist wirklich nicht zu fassen.....ein Krimineller der eindeutig identifiziert wurde und Gewalt ausübt oder ausgeübt hat soll auch mit Gegengewalt zur Festnahme gebracht werden und das nicht zu kleinlich......in anderen Ländern geht es anders zu aber Deutschland ist ein echtes "Schlaraffenland" für Verbrecher jeglicher Art geworden.....hier meine Meinung zum Thema in einem Video...... http://youtu.be/a4UuQf3j3XI

  • E
    EnzoAduro

    Lieber eine juristische Debatte auslösen, Lieber Amt und Würde verlieren und geltende Gesetze brechen um ein Kind das Leben zu retten.

     

    In Deutschlands dunkelster Zeit hätten wir mehr von seiner Sorte gebraucht. Die das machen was nach dem gesunden Menschenverstand richtig ist. Und in Kauf nehmen bestraft zu werden.

     

    Jetzt haben wir diesen Holocaust an der Backe, weil es damals zuwenige gab die Eier hatten.

  • S
    Stefan

    Die Frage ist doch nicht, ob er es bereut. Die Frage ist, was in unserem Land nicht stimmt, wenn der Schutz der Täter vor dem Schutz der Opfer steht.

  • MD
    matthias dorau

    meines erachtens hat Herr Daschner in "notwehr" gehandelt und alle register gezogen um schlimmeres zu verhindern. Ihm gehört statt einer Strafe eher eine Belobigung.

  • B
    BACONTA

    Erst mal muss der Mörder Gäfgen bereuen.

    Dann der Polizist Daschner.

    So ist die Reihenfolge nach dem gesunden Menschenverstand.

    Ich fürchte wenn Herr Gäfgen sich weiter so ohne jegliche Dehmut in Szene setzt, läuft er große Gefahr, dass ihm die von Herrn Daschner angedrohten unsäglichen Schmerzen bei seiner Entlassung von militanten Kindsmörder - Jägern vielfach zugefügt werden.

  • H
    Henning

    Gibt es irgendwo eine Spendenadresse? Ich würde gerne Spenden damit er das ganze Geld nicht alleine aufbringen muss.

  • V
    vantast

    Ich glaube, daß Herr Daschner nie wirklich daran gedacht hat, ernst zu machen. Es war nur eine verbale Drohung. Die deutschlandweite Empörung ist deshalb verlogen. Es ist ja wirklich nichts passiert, im Gegensatz zum Erblinden des Bürgers, der bei Stattgart21 das Augenlicht durch Polizisten verlor, und es kräht kein Hahn danach.