Friedensverhandlungen in Kolumbien: Einigung auf Landreform

Nach fast 50 Jahren Bürgerkrieg bewegen sich die Konfliktparteien aufeinander zu. Die Regelung von Landbesitz gilt als Schlüssel zu einem Friedensschluss.

Tanja Nimeijer von der Farc auf dem Weg zu den Friedensverhandlungen. Bild: dpa

BUENOS AIRES taz | Sechs Monate nach Beginn der Verhandlungen zwischen der kolumbianischen Regierung und der Farc-Guerilla über ein Friedensabkommen scheint der Durchbruch gelungen zu sein. Am Sonntag verkündeten beide Seiten, dass man sich in der Frage der Landreform geeinigt habe. „Feiern wir, ja wirklich, diesen grundlegenden Schritt zu einem zu einem umfassenden Abkommen um dem Konflikt nach einem halben Jahrhundert ein Ende zu machen,“ twitterte ein überschwänglicher Staatspräsident Juan Manuel Santos.

Der Konflikt zwischen dem kolumbianischen Staat und der Farc-Guerilla begann 1964. Schätzungen zufolge haben die militärischen Auseinandersetzungen und unzähligen Anschläge, an dem auch andere Guerillagruppen und rechte Paramilitärs beteiligt sind, mehr als 200.000 Menschenleben gefordert.

Die Regelung von Land und Landbesitz gilt als Schlüssel zu einem Friedensschluss bei den seit November in der kubanischen Hauptstadt Havanna laufenden Verhandlungen. Die Hälfte des kolumbianischen Bodens befindet sich in den Händen von einem Prozent der Bevölkerung.

„Wir sind zu einem Übereinkommen über den ersten Tagesordnungspunkt gekommen, den das ‚Allgemeine Abkommen zur Beendigung des Konfliktes und der Errichtung eines stabilen und dauerhaften Friedens‘ beinhaltet“ heißt es in einem gemeinsamen Kommuniqué. Darin sprechen sich beide Seiten für eine ‚Intergrale Landreform‘ aus. Was darunter zu verstehen ist, wird in allgemein gehaltenen Absätzen erläutert. Etwa über den Zugang und die Nutzung des Bodens, über Entwicklungs- und Infrastrukturprogramme und über ländliche Entwicklung bei Gesundheit und Bildung.

Völlige Anerkennung des Privateigentums

Was folgt sind ebenfalls allgemein gehaltene Absätze über die Umsetzung des Vereinbarten. So etwa die Einrichtung einer Agrarjustiz zur Lösung von Konflikten „zum Schutz der Rechte am Eigentum unter Vorrang des Gemeinwohls.“ Und das Opfer von Landraub oder gewaltsamer Vertreibung entschädigt werden sollen.

Humberto de la Calle, Verhandlungsführer der Regierung, sprach von einem historischen Wandel für die kolumbianischen Landwirtschaft. Der Eckpfeiler der Übereinkunft sei die erneute Bekräftigung der Würde der kleinbäuerlichen Familie, so De la Calle. Er legte jedoch Wert darauf, dass rechtmäßige Eigentümer von Grundbesitzt nichts zu befürchten hätten. Alles werde unter der völligen Anerkennung des Privateigentum und des Rechtsstaates gemacht.

Konkrete Angaben darüber, wie die Entschädigungen ausfallen sollen, wie viel Land von wem und an wen umverteilt werden soll, was und wie viel investiert und in welchen Zeiträumen dies alles bewerkstelligt werden soll, darüber gibt das Kommuniqué keine Auskunft. Nur, dass mit der nächsten Verhandlungsrunde ein erster Bericht vorgestellt werden soll. Die nächste Runde beginnt am 11. Juni, dann sollen regelmäßig Berichte vorgelegt werden.

Von einem historischen Fortschritt sprach dennoch auch die frühere Senatorin Piedad Córdoba, die mehrfach bei der Vermittlung bei Geiselfreilassungen zwischen Regierung und Guerilla aktiv beteiligt war. Freude und Optimismus habe der Nachricht in ihr ausgelöst. „Endlich werden die verweigerten Rechte der ländlichen Bewohner Kolumbiens anerkannt," so Córdoba.

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