■ Urteil: Frey darf Waffe tragen
München (dpa) – Der rechtsextreme Verleger Gerhard Frey darf nach einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts Waffen tragen. Die Entscheidung von gestern ist aber noch nicht rechtskräftig. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) kündigte bereits Berufung an. Es sei nicht hinnehmbar, daß sich Extremisten mittels behördlich erteilter Erlaubnis bewaffnen könnten. Frey sieht sich als mögliches Opfer von Anschlägen. Auch wenn sich der DVU-Chef sich durch seine Äußerungen selbst gefährde, könne dies nicht zur Ablehnung des Waffenscheins führen, das Gericht.
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