: Freudloser Sieg für Indymedia
ZÜRICH taz ■ Die Schweizer Justiz hat eine Klage gegen den unabhängigen linken Mediendienst Indymedia eingestellt. Zwei Verantwortliche waren von der antifaschistischen Schweizer Initiative „Aktion Kinder des Holocaust“ wegen Verletzung des Schweizer Antirassismusgesetzes angezeigt worden. Damit wurde erstmals strafrechtlich gegen Texte und Stellungnahmen zum Nahostkonflikt vorgegangen, die nach Meinung des Klägers die Grenze zum Antisemitismus überschritten hatten. Die Züricher Bezirksanwaltschaft sah in den die israelische Besatzungspolitik kritisierenden Beiträgen allerdings keine Verunglimpfung der jüdischen Bevölkerung. Bei Indymedia-Schweiz stößt der Gerichtserfolg nur auf verhaltene Freude. „Verfahren eingestellt, Scherbenhaufen bleibt“, heißt es dort. Der Grund für die gedrückte Stimmung liegt auch in der Debattierunlust. So heißt es in einer Indymedia-Erklärung: „Diskussionen über eine differenzierte Haltung zu Zensurmaßnahmen und Machtmissbrauch wurden nicht geführt.“ PN
Hintergrund zum Streit: www.indymedia.ch, www.akdh.ch
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen