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Freispruch

Ein 49jähriger Rechtsanwalt, der Asylbewerbern bei der Falschgeldproduktion geholfen haben soll, ist vom Hamburger Landgericht freigesprochen worden. In der Anwaltspraxis sollen von August 1992 bis Ende April 1993 über 2000 falsche 500-Mark-Scheine mit Hilfe eines Farbkopiergerätes nachgemacht worden sein. Die mitangeklagten Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien wurden zu Haftstrafen verurteilt.