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Freispruch für DDR-Staatsanwälte

Dresden (dpa) – Zwei DDR- Staatsanwälte, die in den 50er Jahren Anklagen gegen Zeugen Jehovas verfaßt hatten, sind gestern vom Vorwurf der Beihilfe zur Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Die Glaubensgemeinschaft war in der DDR verboten. Nach Meinung des Dresdner Landgerichts waren die damals von den beiden Juristen in Dresden beantragten Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren nicht zu hoch. Die damals verurteilten Mitglieder der Zeugen Jehovas sollen nach dem Verbot 1950 Ortsgruppen weiterhin illegal geleitet, Schriften eingeschmuggelt und an den Jahresversammlungen der Zeugen Jehovas teilgenommen haben.

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