piwik no script img

Freispruch für Blockierer

Zweibrücken (dpa) - Mit einer deutlichen Kritik am Bundesgerichtshof (BHG) hat das Landgericht Zweibrücken einen Freispruch des früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Roland Vogt vom Vorwurf der Nötigung verbunden. Fast sechs Jahre nach den Protestblockaden gegen das Aufstellen der US -Mittelstreckenraketen vom Oktober 1983 sprach das Landgericht Vogt frei und wandte sich in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich an den BGH, der im Mai 1988 Blockadeaktionen grundsätzlich als strafbare Nötigung eingestuft hatte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen