: Freispruch beantragt
Im Prozeß um den Brand der Lübecker St. Vicelinkirche hat die Verteidigung gestern Freispruch für den Angeklagten beantragt. Es gebe keine Beweise für eine Täterschaft, erklärten die Anwälte am 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang September zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für den Gärtnerlehrling gefordert.
Ausführlicher Bericht Seite 14.
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