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Freiheit erlaubt

■ ... jedenfalls in der Werbeindustrie

Köln (dpa) — Die Verwendung der Begriffe „Demokratie“ und „Freiheit“ in der Zigarettenwerbung ist nicht sittenwidrig und verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein entsprechendes Urteil hat am Freitag die 31. Zivilkammer des Kölner Landgerichts gefällt. Die Kölner Richter wiesen damit eine Klage des in Köln ansässigen „Vereins gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe“ gegen den Bonner „Verband der Cigarettenindustrie e.V.“ ab. Der Kölner Verein hatte eine bundesweit veröffentlichte Werbeanzeige des Bonner Verbandes per einstweiliger Verfügung zu verbieten versucht.

In der Anzeige mit einer rauchenden jungen Frau hieß es: „Sie kennt zur Demokratie keine Alternative. Hält Verbote für ein Zeichen der Schwäche und raucht, weil Genießen ein Teil ihrer Freiheit ist.“

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