Freihandel zwischen EU und Mexiko: Abkommen à la TTIP
Mehr Handel und mehr Investitionen: Mittelamerika und Europa wollen einen neuen Vertrag nach Vorbild des geplanten TTIP-Abkommens.
Geplant ist eine erhebliche Ausweitung des Warenaustauschs in den Bereichen Landwirtschaft, Dienstleistungen sowie auf dem Elektronikmarkt. Das bisherige Abkommen müsse, so Guajardo, „modernisiert, vertieft und ausgeweitet werden, um viele zu restriktiv gehandhabte Geschäftsfelder zu liberalisieren“. Nach dem Vorbild des geplanten TTIP-Abkommens mit den USA sollen weitere Handelsschranken fallen, ergänzte Malmström.
„Mexiko ist für uns ein strategischer Schlüsselpartner“, sagte EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini – und verwies auf die große Bedeutung des Landes für Europa: „Mehr als 40 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in Mexiko kommen aus der EU, und wir wollen das noch steigern.“
Seit Abschluss des Vertrags hat sich der Warenaustausch mit 2015 insgesamt mehr als 54 Milliarden Euro Im- und Exporten mehr als verdreifacht. Allein Deutschland verkaufte Waren im Wert von 10 Milliarden Euro an die Mittelamerikaner. Die EU ist für Mexiko nach den USA inzwischen zweitwichtigster Wirtschaftspartner.
„Schiedsgericht durch die Hintertür“
Die genauen Verhandlungsrichtlinien liegen unter Verschluss. Doch eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion legt nahe, dass Aspekte festgeschrieben werden, die derzeit in den Debatten um das TTIP-Abkommen der EU mit den USA für einigen Zündstoff sorgen.
So soll ein „Investitionsgericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ etabliert werden – ein „Schiedsgericht durch die Hintertür“, wie der Grünen-Abgeordnete Uwe Kekeritz befürchtet: „So können US-Unternehmen – und alle anderen Unternehmen, die eine Niederlassung in Mexiko haben – auch ohne TTIP in Europa flächendeckend vor privaten Schiedsgerichten klagen.“
Fraglich bleibt, ob im neuen Vertrag effektive Maßnahmen gegen Geldwäsche, international organisierte Steuerhinterziehung und illegale Finanzströme festgelegt werden. Der Entwurf enthalte „Kooperationsverpflichtungen, unter anderem zur Drogenbekämpfung, zu öffentlicher Sicherheit, zu transnationaler organisierter Kriminalität und zur Korruptionsbekämpfung“, informiert die deutsche Regierung.
Untauglich Menschenrechtsklausel
Doch ob solche Vorgaben in einem Land viel taugen, in dem Kriminelle, Behörden, Politiker und Wirtschaftsvertreter oft zusammenarbeiten, ist zweifelhaft. Trotz zahlreicher gesetzlicher Maßnahmen sei der illegale Kapitalfluss von und nach Mexiko nicht zurückgegangen, sondern noch angestiegen, resümiert eine im April veröffentlichte EU-Studie. Ein Haupthindernis dafür sei die fehlende Durchsetzung geltenden Rechts.
Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisieren schon lange, dass die bereits im ersten Abkommen festgeschriebene Menschenrechtsklausel untauglich sei, da eine Missachtung keine Konsequenzen nach sich zöge. Wie eine weitere Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung nahelegt, die von der Linkspartei gestellt wurde, ist auch im neuen Vertrag keine verbindlichere Vorgabe vorgesehen.
Nach dem Angriff von Polizisten und Kriminellen auf Studenten 2014, bei dem 43 Männer verschleppt und 6 Personen getötet wurden, forderten mexikanische Menschenrechtsgruppen sowie linke und grüne Parlamentarier Zurückhaltung. Die Verhandlungen dürften nicht aufgenommen werden, bevor das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung beim Thema Menschenrechte wieder hergestellt sei. Davon kann bislang nicht die Rede sein.
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