: Freiflugschein erteilt
■ Geldbuße für Tiefflieger-Piloten
Im Prozess um Tiefflüge über einer Unfallstelle hat das Amtsgericht Eutin gestern das Verfahren gegen den Piloten gegen Zahlung einer Geldbuße von 10.000 Mark eingestellt. Die in der Anklage genannte Gefährdung von Einsatzkräften durch die Flüge sei nicht erkennbar gewesen, sagte der Amtsrichter zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44 Jahre alten Piloten Gefährdung des Luftverkehrs vorgeworfen.
Bei dem schwersten Verkehrsunfall in der Geschichte Schleswig-Holsteins waren am 17. Mai 2000 auf der Bundesstraße 76 bei Süsel (Kreis Ostholstein) elf Menschen getötet und sechs schwer verletzt worden. Der Pilot war in nur 30 bis 50 Metern Höhe mehrfach über die Unfallstelle hinweggeflogen. Erlaubt sind 300 Meter. An Bord waren Journalisten, die Luftaufnahmen von der Unglücksstelle machen wollten. Insgesamt waren an dem Vorfall vier Hubschrauber beteiligt. Gegen einen zweiten Piloten ist bereits Anklage erhoben worden, gegen die beiden anderen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Behinderung und Belästigung der rund 100 Retter vor Ort ja, Gefährdung nein, so lautete das Urteil des Amtsrichters. Polizisten und Feuerwehrleute hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Luftdruck der Rotorblätter Sand, Steine und kleine Trümmerteile aufgewirbelt hatte. Verletzt worden sei jedoch niemand. Wegen des Lärms hätten jedoch die Bergungsarbeiten zeitweise unterbrochen werden müssen, weil sich die Helfer nicht verständigen konnten, sagte ein Polizist. Ein Feuerwehrmann kritisierte es als „besonders pietätlos“, dass durch den Rotorwind die Leichenplanen über den Unfallopfern immer wieder aufgedeckt wurden und von den Helfern festgehalten werden muss-ten. Ein als Zeuge geladener Journalist sagte, auch er habe es als „hart an der Schmerzgrenze empfunden, was da passierte“. dpa
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