■ Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Freier Datenzugang für Opfer von Atomtests
Freiburg (taz) – Regierungen dürfen Daten über die Strahlenbelastung bei Atomtests nicht vor betroffenen Bürgern geheimhalten. Dies entschied am Dienstag der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Geklagt hatten zwei britische Ex- Soldaten, Kenneth McGinley und Edward Egan, die Ende der fünfziger Jahre an Atomtests im Pazifischen Ozean teilnehmen mußten. Kurze Zeit nach den Tests wurden beide krank. Die britische Regierung bestritt jeglichen Zusammenhang mit den Atomtests. Welcher Strahlenbelastung die Soldaten tatsächlich ausgesetzt waren, blieb unklar.
McGinley und Egan verklagten die Regierung in Straßburg, weil ihnen interne Berichte über die Tests vorenthalten worden waren. Der Gerichtshof urteilte, daß solche Berichte grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. McGinley und Egan verloren den Prozeß dennoch, da sie nach Ansicht der Straßburger Richter den britischen Rechtsweg nicht völlig ausgeschöpft hatten. Christian Rath
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