■ Geldwäsche: Frei, weil Gericht pennt
Frankfurt/Main (AP) – Ein wegen versuchter Geldwäsche angeklagter Ungar und zwei wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz angeklagte Männer aus Exjugoslawien kommen frei, weil nicht rechtzeitig ein Verhandlungstermin angesetzt worden ist. Das OLG Frankfurt am Main hob gestern die Haftbefehle gegen die drei Verdächtigen auf und ordnete ihre Entlassung aus der U-Haft an.
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