Frankreich Verwaltungsgericht erklärt Verbot von Ganzkörperbekleidung am Strand für rechtswidrig: „Unhaltbare Beschneidung der Freiheit“: Richter kippen Burkini-Verbot
aus Paris Rudolf Balmer
Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht in Paris hat erstmals eines der sogenannten Burkini-Verbote für unzulässig erklärt. Die mit Spannung erwartete Entscheidung vom Freitagnachmittag hat eine landesweite Bedeutung: Es wird zwar zunächst einfach der entsprechende kommunale Erlass der Gemeinde Villeneuve-Loubet an der Côte d’Azur kassiert, implizit aber auch alle anderen, mit denen in diesem Sommer an Frankreichs Küsten Kleidervorschriften der Terrorbekämpfung dienen sollen.
Die Bürgermeister in rund 30 französischen Küstenorten am Mittelmeer hatten an ihren Stränden das Baden in Kleidung, die dem Säkularismus widerspreche, verboten, was allgemein als Verbot des Burkini ausgelegt worden ist. In der Folge waren von kommunalen Polizisten auch Frauen gemaßregelt, die lediglich ein Kopftuch trugen. Ein solcher Fall am Strand von Nizza, auf Kamera festgehalten, hatte weltweite Empörung ausgelöst. So wurde der Streit im Verlauf dieser Woche durch den Übereifer der Beamten in Nizza geradezu ad absurdum geführt.
Das Gericht betrachtet diese Verbote nun als unhaltbare und gravierende Beschneidung der Freiheit. Die Richter hielten die von den Gemeinden als Begründung für ihre Verbote vorgebrachte Störung der öffentlichen Ordnung durch Ganzkörperbekleidung am Strand nicht für gegeben. Darüber hinaus ging es auch generell um die Zuständigkeit von Gemeinden für Verbote von Zeichen religiöser Zugehörigkeit. Es wurden auch politische Differenzen deutlich. Am Donnerstag widersprachen zwei Ministerinnen dem Premier Manuel Valls, der sich hinter die Verbote gestellt hatte.
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