Fotos von Ex-RAF-Terrorist: Springer unterliegt Klar
Ex-RAF-Terrorist Christian Klar gewinnt im Rechtsstreit um die Veröffentlichung seiner Bilder gegen den Springerkonzern. Die dürfen Fotos nicht ohne seine Genehmigung drucken.
Der Springer-Konzern mit seinen Boulevardblättern B.Z. und Bild darf keine Fotos des ehemaligen RAF-Mitglieds Christian Klar abdrucken, sofern er nicht seine Genehmigung erteilt hat. "Es ist ganz klar, dass wir in dieser Instanz gewinnen werden", sagte Klar-Anwalt Johannes Eisenberg der taz und bestätigte damit eine entsprechende Information des Landgerichts Berlin. Das Gericht habe im Sinne der Resozialisierung entschieden, sagte Eisenberg.
Die Springer-Blätter hatten Anfang Januar ein Foto von Christian Klar verbreitet, das ihn nach einem Besuch des Berliner Ensembles (BE) zeigt. Auf Klars Antrag hin hatte daraufhin das Berliner Landegericht eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung dieser Fotos erlassen. Der Verlag war gegen die Entscheidung vorgegangen. Nun unterlag er erneut.
BE-Intendant Claus Peymann hatte Klar im Januar angeboten, nach der Haftentlassung ein Praktikum als Bühnentechniker zu machen. Klar war Ende Dezember nach 26 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Der Medienrummel um seine Person veranlasste ihn zu der Entscheidung, auf das Praktikum zu verzichten.
Der Springer-Konzern hingegen behauptete, das das Foto ein Dokument der Zeitgeschichte sei. Dieser Meinung schloss sich auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an. FLEE
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