Forschungsförderung für neue Gentechnik: Nur zwei Milliönchen für Risiken

Der Bund fördert nur mit wenig Geld die Erforschung von Risiken und Nachweismethoden der neuen Agro-Gentechnik. Die Grünen sind empört.

Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, sitzt in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.

Agrarministerin Klöckner weist Vorwürfe zurück, zu wenig für Risikoforschung auszugeben Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung gibt nur einen kleinen Teil ihrer Forschungsförderung für neue Gentechnikverfahren in der Landwirtschaft aus, um Risiken zu untersuchen und Nachweismethoden zu entwickeln. In den vergangenen fünf Jahren waren es nur sieben Prozent, wie aus einer Antwort des Agrarministeriums auf Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Harald Ebner hervorgeht. „Während die Bundesregierung die Forschung zu neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas & Co mit über 27 Millionen Euro päppelt, stehen der Nachweis- und Risikoforschung gerade mal zwei Milliönchen zur Verfügung“, kritisierte der Gentechnikexperte.

Derzeit akzeptieren die deutschen Behörden keinen Test, um Pflanzen nachzuweisen, die mithilfe von neuen Gentechnikmethoden erzeugt worden sind. Deshalb untersuchen sie nicht, ob etwa in Importen aus Nordamerika solche Organismen enthalten sind. In der EU sind derartige Pflanzen bislang verboten.

Befürworter halten die Technik für nötig, um Pflanzen schneller an den Klimawandel anzupassen. Außerdem könne man so auch Resistenzen gegen Schädlinge erreichen und den Pestizideinsatz reduzieren. Gegner argumentieren, dass die Technik vor allem genutzt werde, um Pflanzen gegen Pestizide immun zu machen und um so eine umweltschädliche Landwirtschaft etwa mit Monokulturen zu erleichtern. Zudem befürchten sie unbeabsichtigte Veränderungen des Erbguts, die die Sicherheit der Produkte für Mensch und Umwelt beeinträchtigen könnten.

Die Grünen verlangen, dass die Bundesregierung mehr investiert, um das geltende Verbot von Pflanzen der neuen Gentechnik durchzusetzen: Die Wahlfreiheit von Bäuer*innen und Verbraucher*innen müsse besser geschützt und die Umsetzung des Gentechnikrechts sichergestellt werden.

Einseitige Forschungsförderung

Stattdessen unterstützten die Behörden einseitig die Entwicklung der Technik, obwohl diese „massiv von der Biotechnologiebranche selbst gefördert wird“. Eine derartig „einseitige Forschungsförderung“ stehe im „Widerspruch zum Verbraucherschutzauftrag der Regierung“.

Das von Julia Klöckner (CDU) geführte Agrarministerium dagegen teilte der taz mit, dass sich „zwischen der Förderung einer Produktentwicklung und der notwendigen Sicherheitsforschung nicht uneingeschränkt“ unterscheiden lasse. Zudem arbeiteten Bund und Länder „kontinuierlich“ daran, Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen zu entwickeln.

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