: Fordert Bonn Schadenersatz für HMI-Reaktor?
■ Bei Nichtinbetriebnahme des Reaktors fordert das Bundesforschungsministerium 150 Millionen DM zurück
West-Berlin. Auf das Land Berlin kommen finanzielle Forderungen des Bundes in Höhe von mehreren 100 Millionen Mark zu, falls der Forschungsreaktor des Hahn-Meitner- Instituts (HMI) nicht in Betrieb gehen sollte. Bei der 2. Verhandlungsrunde zwischen dem Bundesforschungsministerium und der Wissenschaftsverwaltung machte der Bund gestern in Berlin u.a. die Rückerstattung von 150 Mio. Mark Investitionskosten für den Reaktor geltend. Außerdem soll Berlin die Kosten für Betriebsmannschaft und Wartung übernehmen, die durch die Nichtinbetriebnahme des BER II anfallen, sowie die Vermögensanteile des Bundes am HMI und die finanziellen Mittel und die Folgekosten für Veränderungen im HMI.
Alle finanziellen Forderungen würden sich nach Angaben des Staatssekretärs bei der Wissenschaftsverwaltung, Hans Kremendahl (SPD), auf mehrere hundert Millionen Mark summieren. Dies sei ein »Horror-Gemälde« für das HMI. Das Land Berlin sei nicht in der Lage, das HMI zu finanzieren, dessen Existenz damit gefährdet sei. Der Bund sieht durch die Entscheidung der von der Alternativen Liste (AL) gestellten Berliner Umweltsenatorin, dem Reaktor die Betriebsgenehmigung zu versagen, die Grundlage für die bisherige 90prozentige Mitfinanzierung des HMI als entfallen an. Die rechtlich fehlerhafte Verweigerung der Betriebsgenehmigung sei ein eklatanter Verstoß gegen die vertraglichen Abmachungen zwischen Bund und Land für die gemeinsame Trägerschaft, hieß es beim Bundesforschungsministerium. Ohne eine baldige gütliche Einigung werde das Ministerium die Konsortial- und Gesellschaftsverträge vor dem 31.Dezember kündigen. Mitte Oktober soll es ein weiteres Gespräch zwischen der Wissenschaftsverwaltung und dem Forschungsministerium geben. Die AL- Senatorin hatte den Reaktor entgegen der Auffassung der SPD-Senatsmehrheit nicht für genehmigungsberechtigt gehalten, weil die Entsorgungsfrage für die Kernbrennstäbe nicht geklärt sei. Der Ablehnungsbescheid vom 10. August wird zur Zeit in der Senatskanzlei auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft. dpa
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