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Folge der Fukushima-KatastropheErstmals Krebserkrankung bestätigt

Ein Ex-Angestellter hat Leukämie. Zum ersten Mal seit der Atomkatastrophe erkennt die japanische Regierung die Verstrahlung offiziell als Krankheitsursache an.

afp | Viereinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat die japanische Regierung erstmals offiziell bestätigt, dass ein früherer Angestellter des Kraftwerks aufgrund der radioaktiven Strahlung nach der Kernschmelze an Krebs erkrankt ist. „Der Fall erfüllt die Kriterien“, sagte ein Vertreter des Gesundheitsministeriums am Dienstag in Tokio. Andere Krankheitsursachen könnten ausgeschlossen werden.

Bei dem Mann, der nach der Havarie 2011 in dem Atomkraftwerk gearbeitet habe, sei Leukämie diagnostiziert worden. Der Ex-Angestellte, der Medienberichten zufolge 41 Jahre alt ist, wird nach Angaben des Ministeriumsvertreters finanziell entschädigt.

Nach dem Unglück erkrankten mehrere in der Anlage im Nordosten Japans tätige Arbeiter an Krebs. Bislang wurde ein direkter Zusammenhang zwischen der Atomkatastrophe und den Krebsdiagnosen aber offiziell nicht bestätigt. In drei Fällen dauert die Prüfung noch an.

Im Atomkraftwerk Fukushima war infolge eines schweren Erdbebens und eines Tsunamis am 11. März 2011 das Kühlsystem ausgefallen, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam. Drei der sechs Reaktoren wurden bei der Katastrophe zerstört und das umliegende Gebiet radioaktiv verseucht. Die Aufräumarbeiten sollen noch vier Jahrzehnte dauern. Zehntausende Menschen mussten damals die verstrahlte Gegend in und um Fukushima verlassen.

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2 Kommentare

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  • Markus Müller

    Nach der Havarie tönten die Atombefürworter großkotzig, es sei kein einziger Mensch durch den Unfall ums Leben gekommen,die Medien würden die Tsunamietoten in ihrer Berichterstattung absichtlich mit der Havarie vermischen.Sie wussten natürlich sehr gut,dass die tödlichen Folgen der Havarie erst Jahre später folgen würden,so wie es nun geschieht.

  • Wu

    Na, da freut man sich sicher über eine finanzielle Entschädigung, wenn man lebensbedrohlich erkrankt ist und vielleicht das Leben verliert.