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Förderung von ExistenzgründernMehr ist tatsächlich weniger

Die Bundesagentur für Arbeit verspricht mehr Geld für arbeitslose Existenzgründer. Doch der Etat für den Gründungszuschuss ist geschrumpft.

Ob es einen Zuschuss für die Existenzgründung gibt, entscheiden die Arbeitsagenturen Bild: dpa

BERLIN taz | Anfang November klang der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch ganz zuversichtlich. Man wolle, hieß es bei der Vorstellung des Etats der Behörde für 2014, mehr Geld für Arbeitslosengeld-I-Empfänger ausgeben, die sich selbstständig machen. Der Förderungsetat für den sogenannten Gründungszuschuss solle auf 400 Millionen Euro verdoppelt werden.

Tatsächlich allerdings plant die Bundesagentur weniger Geld für arbeitslose Existenzgründer ein: Waren für dieses Jahr noch 600 Millionen Euro für den Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger eingeplant, stehen nun im Haushaltsplan für 2014 nur noch 427 Millionen Euro.

Die Pläne stehen im Widerspruch zu der Absicht der potenziellen Koalitionspartner SPD und CDU, Gründer künftig besser zu fördern. Denn die Zahl der Neugründungen von Unternehmen ist 2012 laut dem Gründungsmonitor der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf ein absolutes Tief im Vergleich zum Jahr 2000 gesunken – insbesondere Arbeitslose machen sich im Vergleich weniger häufig selbstständig.

Ob es der BA überhaupt gelingt, die nun im Haushaltsentwurf eingeplanten 427 Millionen Euro zu verteilen, ist fraglich. Denn von den für 2013 eingeplanten 600 Millionen Euro wurden bislang lediglich 153 Millionen Euro ausgegeben. Viel mehr wird es nicht werden: Die Bundesagentur rechnet nach eigenen Angaben damit, dass es Ende des Jahres maximal 200 Millionen Euro werden. Dieser Betrag ist offenbar die Basis, auf welcher der Verwaltungsrat mit der Verdopplung argumentiert. Der Haushaltsentwurf muss noch von der Bundesregierung bestätigt werden.

Mehr Geld allein reicht nicht

Problem bei den Existenzgründungen von Arbeitslosen ist weniger das Geld. Es sind die Hürden, die sie seit 2012 überwinden müssen – und an denen sich nichts ändern wird. „Es werden immer noch viele Anträge gestellt“, sagte eine Sprecherin der Arbeitsagentur Kassel. „Aber viele scheuen zurück, wenn sie dann die erforderlichen Konzepte und Tragfähigkeitsbescheinigungen vorlegen müssen.“ Mehr Geld allein reiche deswegen nicht aus. „Es geht um die Motivation, diese Hürden zu überwinden.“ Die Agentur Kassel hatte im Sommer öffentlich den Rückgang der Existenzgründungen um 82 Prozent beklagt.

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen will, bekommt zunächst sechs Monate lang 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld I. Allerdings muss der Antrag relativ früh gestellt werden, ein Konzept und eine Tragfähigkeitsbescheinigung müssen vorgelegt werden.

Ob ein Arbeitslosengeld-I-Empfänger den Zuschuss bekommt oder nicht, entscheiden zudem seit 2012 die Arbeitsagenturen. In den Jahren zuvor hatten die Arbeitslosen dagegen einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss – worauf ein Gründungsboom bei den Arbeitslosen ausbrach und die Höhe der bewilligten Förderungen auf 1,5 Milliarden Euro schnellte.

Antragszahlen gingen rapide zurück

So erhielten in Hamburg 2011 noch über 4.000 Gründer Zuschüsse. In diesem Jahr wurden bislang nur rund 1.000 bewilligt. In Berlin-Brandenburg waren es 2011 rund 12.000 Gründer, im laufenden Jahr bis dato nur rund 1.400. Um mehr potenzielle Gründer zu erreichen, sollen die Vermittler nun bei den Anträgen weniger restriktiv verfahren.

Solange die Anforderungen allerdings bleiben, wie sie sind, ist es fraglich, ob ein erneuter Boom entsteht. Denn selbstständig machen sich Arbeitslose besonders dann, wenn es, wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten, keine Jobs gibt. Derzeit aber sucht die Wirtschaft dringend Fachkräfte. Arbeitslosengeld-I-Empfänger sind oft gut ausgebildet und also begehrt auf dem Markt. Bei der Entscheidung darüber, ob es einen Job oder einen Zuschuss geben solle, steckten viele Vermittler „zwischen Baum und Borke“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur.

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4 Kommentare

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  • G
    Gustav

    Die Agentur für Arbeit sollte

    vorrangig erst einmal den Erwerb von Qualifikationen

    gemäß dem Willen der Arbeitslosen unterstützen

    und die Leistungsschraube nicht in noch fester drehen durch noch geringere Ausbildungszeiten!

     

    MeisterInnen egal welchen Handwerks haben letzlich auch das erforderliche Können!!!!

    für eine Selbstständigkeit!

    Und Hochschulabsolventen oder sehr gut qualifizierte Fachkräfte

    im Pflege-und Gesundheitsbereich haben eine echte Chance! Sonst ist das vielfach ein Verschuldungsrisiko

    und ein biographisches Himmelfahrtskommando.

    Natürlich sollen die Selbstständigen jederzeit

    in die gesetzlichen Renten-

    und Krankenkassesysteme zurückwechseln dürfen.

    Selbstständigkeit ist Knochenjob und darf nicht noch zusätzlich bestraft werden!!

    Zuerst brauchen die Leute Qualifikationen und dann können sie auch gerne ohne staatliche Hilfe sich selbstständig machen!!! Dann finden sie selbst Finanziers oder haben Grundkapital!!!!

  • C
    Christoph

    Ist "arbeitsloser Existenzgründer" nicht irgendwie ein Oxymoron?

  • Diese Förderung der Selbständigkeit ist m. E. sowieso nur ein Mittel, die Arbeitslosenzahlen runter zu schönen.

    Die meisten Arbeitslosen, die sich selbständig machen haben nicht die geringste Ahnung, was auf sie zu kommt. Jeder der sich selbständig macht, sollte sich darüber im Klaren sein, daß er - neben dem Grundkapital - für mindestens für 2 Jahre von der Substanz leben muß, weil sich der Gewinn, wenn überhaupt, erst danach einstellt.

     

    Einer Betrachtung wert sind auch die "Gewerbe" mit denen man sich anscheinend neuerdings selbständig machen kann. Vor einigen Monaten war im SPIEGEL die Geschichte eines Rumänen zu lesen, der einen ausgesucht fiesen Arbeitsunfall hatte, aber keine Krankenkasse fühlt sich dafür zuständig und der Konzern, für den er gearbeitet hat, schon gar nicht, weil er vor seinem Unfall ein Gewerbe als "Selbständiger ungelernter Bauarbeiter" angemeldet hatte, und von daher für seine Krankenversicherung selbst verantwortlich ist.

    Und seitdem frage ich mich, was das denn für ein Gewerbe ist. Selbständiger ungelernter Bauarbeiter.

    Sebständiger Sklave, oder was?

     

    Und diese Zustände bleiben natürlich nicht ohne Einfluß auf die Lebenspläne von Arbeitslosen, die zufällig nicht in Rumänien geboren sind...

     

    Auf dem gesamten Arbeitsmarkt ist inzwischen eine Schieflage entstanden, die das Konzept der sozialen Marktwirtschaft nur noch als "Neid-Debatte" diffamiert.

  • N
    noneedforaname

    Liebe taz,

    es ist nicht richtig, dass Arbeitslose, die sich selbstädig machen, weiterhin Arbeitslosengeld I gezahlt bekommen. Wer eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnimmt, ist nämlich nicht mehr arbeitlos. Richtig ist, dass der Gründungszuschuss (GZ) wenn er bewilligt wird, immer in Höhe des zuvor bewilligten AlgI zzgl. 300,- zur freiwilligen Versicherung in der Sozialversicherung gezahlt wird.

    Ebenso muss der Antrag nicht "relativ früh" gestellt wetrden, sondern vor Beginn der Selbständigkeit. Damit GZ bewilligt wird, muss allerdings eine Restanspruchsdauer von 150 Kalendertagen (also 5 Monaten) AlgI bei Beginn der Selbständigkeit bestehen.

    Im übrigen gab es die Hürde des Nachweises der Tragfähigkeit der Existenzgründung schon seit Beginn des GZ, und kann daher kaum für den Rückgang an Anträgen verantwortlich sein.

     

    Mit freundlichen Grüßen,

    noneedforaname

     

    PS:Diese Infos hätten nur einen Anruf bei der Agentur für Arbeit gekostet, und der ist mittlerweile kostenfrei. :)