: Förderstufe legal
Karlsruhe (ap) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Förderstufen–Abschlußgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die Klage der Städte Frankfurt und Fulda sowie zweier hessischer Landkreise habe „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“, da eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nicht vorliege, erklärte die Karlsruher Kammer. Das von den Klägern beanstandete Gesetz bestimmt, daß der Kultusminister festlegen kann, in welchen Schulen die Förderstufe eingeführt werden soll. Die CDU hält die Förderstufe für einen Schritt zur „Zwangsgesamtschule“.
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