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Flugzeugabsturz: Prozeß geplatzt

Der Prozeß um das Flugzeugunglück von Schönefeld mit 21 Toten und 29 Schwerverletzten ist geplatzt. Das Landgericht setzte das Verfahren gestern auf unbestimmte Zeit aus, um auf Antrag der Verteidigung ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen. Damit soll geklärt werden, ob er bei dem Unglück im Juni 1989 unter einem „Emotionsschock“ stand. Der Angeklagte soll bei dem mißlungenen Start einer Maschine die Triebwerke eigenmächtig abgeschaltet haben. Damit reagierte er nicht auf einen Befehl des Flugkapitäns, auf Vollbremsung zu schalten. dpa

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