Flüchtlinge: Wer sich wehrt, muss hungern
Die syrische Familie Kasem hat Widersprich gegen ihre geplante „Umverteilung“ eingelegt. Trotz des laufenden Verfahrens bekommt sie keinen Cent Geld zum Leben.
Dabei haben Kasems alles richtig gemacht: Sie haben sich bei der Ausländerbehörde gemeldet, Anträge auf Sozialhilfe und Krankenversicherung gestellt und sich zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus einen Rechtsanwalt genommen. Eine Krankenkassenenkarte bekamen sie - und eine Einmalzahlung in Höhe von 290 Euro. Mehr gibts nicht, teilte ihnen das Sozialamt Hemelingen mit.
„Nesrin ist in Syrien verschleppt und vier Tage lang gefangen gehalten worden“, erzählt Zavin Alou, die mit ihrem Mann Abdulrahman die Familie bei sich aufgenommen hat. Auch die Alous haben drei Kinder. Zehn Personen teilen sich nun ihre kleine Drei-Zimmer-Wohnung. Abdulrahman ist Paketzusteller, Zavin Hausfrau - das Geld ist knapp: „Ja, unser Konto ist mittlerweile im Minus, aber Geld ist hier Nebensache“, sagt Zavin.
Sie erzählt, wie Nesrin aus den Händen ihrer Peiniger freigekauft wurde, wie sie mit der Familie über die Grenze in die Türkei floh und von da aus nach Bulgarien: „Dort mussten wir mit 25 Menschen in einem 15 Quadratmeter großen Zimmer schlafen“, übersetzt Zavin ihre Schwägerin. Deren mittlerweile fünfjähriger Sohn Najah erkrankte im bulgarischen Flüchtlingsheim an einer so schweren Bronchitis, dass er ins Krankenhaus musste. „Da bekam er aber keine Medikamente.“ Zu teuer, hieß es.
Der heute siebenjährige Sohn Mohammed wurde von einem bulgarischen Polizisten misshandelt, „und überall schliefen Flüchtlinge draußen auf Bänken und in Zelten“. Wer in Bulgarien eine Aufenthaltserlaubnis erhält, bekommt kein Geld, keine Wohnung, keinen Job. „Nesrin war durch das Erlebte in Syrien bereits schwer traumatisiert - Bulgarien hat ihr den Rest gegeben“, sagt Zavin. Die Schwägerin sei in psychologischer Behandlung, habe Angst vor Männern, vor Polizisten, vor Menschenmengen.
Die Familie floh weiter nach Dänemark: „Dort entschied das Gericht, dass wir nach Bulgarien zurückgehen sollten“, sagt Nesrin, „aber niemals wieder gehen wir nach Bulgarien.“ Also ging es weiter, nach Deutschland, zum Bruder. Und obwohl Kasems dort wohnen können, wurden sie aufgefordert, in die Zentrale Aufnahmestelle (Zast) zu ziehen. „Aber unser Rechtsanwalt hat uns davon abgeraten.“
Mit gutem Grund, erklärt Anwalt Jan Sürig: „Die Familie soll nach Schleswig-Holstein umverteilt werden. In der Zast würde sie umgehend dazu aufgefordert, in die Erstaufnahmestelle nach Neumünster zu fahren - die Menschen bekommen meist schon direkt die Fahrkarte in die Hand gedrückt.“ Sürig hat Rechtsmittel gegen den Umverteilungs-Beschluss eingelegt. „Aber für die Dauer des Verfahrens verweigert das Sozialamt den Kasems finanzielle Unterstützung.“
Die könnte schließlich, so das Amt, statt beim Bruder in der Zast leben, wo es „Sachleistungen“ in Form von Vollverpflegung gebe. „Erpressung“ nennt Sürig das. Das Sozialamt behauptet ihm gegenüber, es könne die Familie erst dann unterstützen, wenn es dafür eine Anweisung der senatorischen Behörde bekäme - und die sei nicht erfolgt.
Im Bescheid über die klägliche Einmalzahlung von 290 Euro, die die Familie bekommen hat, heißt es: „Die örtliche Zuständigkeit in Bremen ist ab dem 21.05. (…) nicht mehr in Bremen gegeben. Bitte beantragen Sie am Zuweisungsort entsprechend weitere Leistungen.“ Trotz des noch gar nicht entschiedenen Verfahrens ist Familie Kasem für das Sozialamt also bereits „umverteilt“. „Aus humanitären Gründen“ wird ihr noch bis Ende Juni Krankenhilfe gewährt.
Zavin Alou lacht bitter: „Humanitäre Gründe? Meine Schwägerin hat versucht, sich umzubringen. Sie wird fast verrückt vor Angst davor, dass sie von ihrem Bruder weg muss. Wenn diese Familie umverteilt wird, wird Nesrin keine Stunde mehr am Leben sein.“
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