: Flüchtling darf vorerst bleiben
Beschluss Verwaltungsgericht in Hannover will Abschiebung nach Italien zuerst prüfen lassen
Ein Fall mit großer Bedeutung: Ein in Italien anerkannter Flüchtling aus Hannover darf vorerst bleiben. Das dortige Verwaltungsgericht wartet mit der Entscheidung über die Abschiebung des Flüchtlings auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Grund dafür war ein eingereichter Abänderungsantrag des Rechtsanwaltes des Geflüchteten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes geht auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Juni zurück. Darin ruft das Gericht den Europäischen Gerichtshof dazu auf, die Bedingungen für die Flüchtlinge in Italien zu beurteilen. Konkret soll geprüft werden, ob die Lebensbedingungen vor Ort einen Verstoß gegen die Qualifikationsrichtlinien, die Charta der Grundrechte der EU und die Europäischen Menschenrechtskonventionen darstellen. Bis das Urteil gefallen ist, kann es jedoch mehrere Monate dauern.
„Es kann nicht angehen, dass die Ausländerbehörden weiterhin Flüchtlinge nach Italien abschieben, obwohl das Bundesverwaltungsgericht meint, dass da die Menschenrechte verletzt werden könnten“, sagt der Pressesprecher des niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber. Der Verein fordert die Ausländerbehörden auf, alle Abschiebungen von in Italien anerkannten Flüchtlingen zu stoppen.
Weber zufolge hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine bundesweite Bedeutung für die mehreren Hundert, in Italien anerkannten, Geflüchteten. KKÜ
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