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Fluchthelfer verurteilt

Einer der aktivsten kommerziellen Fluchthelfer ist gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen versuchter Erpressung eines Bauunternehmers zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In Briefen hatte der Angeklagte von dem Millionär 200.000 Mark gefordert und im Falle der Nichtzahlung den Tod oder „ein Leben im Rollstuhl“ angedroht. Als Motiv gab der geständige Angeklagte an, er habe sich an dem Bauunternehmer für den Selbstmord seiner Schwester rächen wollen. Der Fluchthelfer, der Hunderte von DDR-Bürgern ausgeschleust hat, machte den Geschäftsmann für ihren Tod verantwortlich. Der Unternehmer hat nach seiner Darstellung seine Schwester nach einer Beziehung „wie einen Schmutzlappen weggeworfen“. Zugleich bestritt der Angeklagte Geldforderungen. Das Gericht war indessen überzeugt, daß es dem Angeklagten nicht nur um Moral, sondern auch um Geld gegangen sei. Auch die Geldforderung könne ein Akt der Rache gewesen sein, so das Gericht.

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