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Flucht: Unbefristeter Aufenthalt

Bonn (ap) — Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion erhalten in der Bundesrepublik eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wie die Bundesregierung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Grüne erklärte, schließt dies den grundsätzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge ein. Außenpolitische Bedenken bestehen nach Auffassung der Regierung dagegen, die aufgenommenen sowjetischen Juden durch Ausstellung der Reiseausweise als „politisch Verfolgte“ zu kennzeichnen.

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