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Flexible Beamtenbesoldung

Länderkommission schlägt Öffnungsklausel vor, um Personalkosten zu senken

BERLIN dpa ■ Die Länder wollen künftig bis zu zehn Prozent der Beamtenbesoldung selbst regeln können, um ihre Personalkosten im öffentlichen Dienst in den Griff zu bekommen. Eine Arbeitsgruppe schlug gestern eine allgemeine Öffnungsklausel für das Bundesbesoldungsgesetz für Beamte vor, die weder befristet noch an bestimmte Bedingungen wie eine Haushaltsnotlage geknüpft sein soll. Das gab Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nach Beratungen mit den Regierungschefs von Schleswig-Holstein und Sachsen, Heide Simonis (SPD) und Georg Milbradt (CDU), bekannt. Der DGB verurteilte Öffnungsklauseln als den Beginn von „Besoldungsdumping“. Ein Sockelbetrag von 90 Prozent der bundesweit geregelten Einkünfte soll durch die Länderregelungen nicht unterschritten werden.

„Die Öffnungsklausel ist die notwendige Maßnahme, um die dramatische Steigerung der Personalkosten zu verhindern“, sagte Wowereit. Künftig solle jedes Land entscheiden können, ob es an bundesweiten Besoldungserhöhungen teilnimmt oder nicht. Ebenso solle jedes Land nach seiner Finanzlage über Höhe und Art der Sonderzuweisungen entscheiden. Berlin wird laut Wowereit am kommenden Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative verabschieden.