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Fleißig verabschiedet

Marathon im Bundesrat: Sicherheitspaket II, Prostitutionsgesetz, Haushalt 2002, Professoren-Leistungslohn und anderes wurden schnell vor Jahresende durchgewunken

BERLIN taz ■ Dutzendweise Gesetze hat die Länderkammer gestern verabschiedet, so dass sie zum 1. Januar in Kraft treten können. Darunter waren:

Das Sicherheitspaket II: Die viel diskutierten, aber in Rekordzeit durchgepeitschten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sehen unter anderem erweiterte Kompetenzen der Geheimdienste und des Bundesgrenzschutzes vor. Durch ein weiteres Gesetz können biometrische Daten in Personaldokumenten aufgenommen werden. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn ihnen Terrorismus-Unterstützung nachgewiesen werden kann.

Das Prostitutionsgesetz: Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig. Mit der Neuregelung sollen sich die rund 400.000 Prostituierten in Deutschland sozialversichern und ihr Entgelt einklagen können. Prostitution und deren Förderung soll nicht mehr strafbar sein, sofern sie ohne Zwang ausgeübt wird.

Der Haushalt 2002: Keinen Einspruch erhob der Bundesrat gegen den von Finanzminister Hans Eichel „auf Kante genähten“ Haushalt des kommenden Jahres. Demnach können Bundesregierung und Bundesbehörden 247,5 Milliarden Euro (484,1 Mrd. Mark) ausgeben. Das sind 1,5 Prozent mehr als in diesem Jahr. Vorgesehen ist ein Rückgang der neuen Schulden des Bundes von 22,3 Milliarden Euro in diesem auf 21,1 Mrd. Euro (41,3 Mrd. Mark) im nächsten Jahr.

Leistungslohn für Professoren: Der Bundesrat billigte einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Nach dem neuen Besoldungsrecht werden Professoren an Universitäten wie an Fachhochschulen künftig im Schnitt etwa ein Viertel ihrer Bezüge abhängig von ihren individuellen Leistungen in Lehre und Forschung oder als Dekan oder Rektor erhalten.

Zum Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten siehe:

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