: Flagge rauf oder Flagge runter
Wann hat eine Behörde zu trauern? Klar, wenn der Kanzler seinen letzten Hauch getan hat oder sonst jemand von den Politpromis seinen Löffel abgibt. Dann schlägt die große Stunde für staatliche Flaggenhisser: Halbmast flaggen! Was aber, wenn fünf Ausländerinnen durch ein Attentat in ihrem Haus verbrennen? Ist das nun ein Ereignis von überregionaler Bedeutung, oder reicht es, wenn die Staatsdie-
1ner im betreffenden Bundesland ihr Beileid bekunden? Eine Frage, die die Behördenvertreter in den vergangenen zwei Tagen voll beschäftigte. Noch am Mittwoch lautete beispielsweise die Anweisung für die Hamburger Postämter: Flagge auf Halbmast hissen. Doch gestern morgen gegen 8 Uhr dann entschied man, daß es ausreiche, nur in Nordrhein-Westfalen behördliche Trauer zu zeigen. Kurz vor
1zehn Uhr morgens dann das ultimativ letzte Telex, das wieder den Halbmast befahl.
Auf Nachfrage bei den Behörden gab man sich ratlos. Die Oberpostdirektion in Hamburg wußte leider von nichts und verwies Nachfragen an die nächsthöhere Instanz. Doch auch der Sprecher der Generaldirektion Postdienst in Bonn, Dirk Overkott, mußte zugeben, daß auch er bedauerlicherweise keine Ahnung habe, was das nun alles solle. Seine Behörde bekomme solcherlei Anweisungen vom Bundesminister des Inneren.
Dort wird also entschieden, wann die Ämter Trauer tragen? Aber wie sollte es anders sein: auch im Bundesinnenministerium konnte (oder wollte?) niemand nichts erklären, redete man sich mit zuviel Arbeit raus.
In diesem unseren Lande ist aber wohl sowieso jedem klar, daß in den Behörden die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. ach
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