Fischerei in der Nordsee: Sandbank gefährdet

Ein Rechtsgutachten des BUND kritisiert die Fischerei mit Grundschleppnetzen in einem Naturschutzgebiet in der Nordsee. Diese sei illegal.

Ein Plattfisch am Meeresboden

Ein Plattfisch am Meeresboden Foto: imagebroker/imago

BERLIN taz | Die Fischerei mit Grundschleppnetzen in dem riesigen Naturschutzgebiet „Doggerbank“ in der Nordsee ist laut einem Rechtsgutachten des BUND illegal. Am Mittwoch hat der Umweltverband das Gutachten vorgestellt. „Die Grundschleppnetzfischerei ist nicht mit den Erhaltungszielen der Schutzgebietsverordnung der Doggerbank vereinbar“, sagt Gutachterin Anna von Rebay, „eine Fang­erlaubnis hätte nur vergeben werden dürfen, wenn zuvor eine Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen des Gebietes durchgeführt wurde“.

Die Doggerbank in der Nordsee ist eine riesige Sandbank mit geringen Wassertiefen. Sie erstreckt sich auf einer Fläche von rund 18.000 Quadratkilometern in der ausschließlichen Wirtschaftszone von Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland und Dänemark und ist ökologisch wie auch ökonomisch wichtig. Fischer fangen dort vor allem Plattfische wie Schollen und Seezungen. Zugleich bietet das Gebiet mit einer hohen Algenproduktion zahlreichen Pflanzen und Tieren wertvolle Lebensräume, sagt das Bundesamt für Naturschutz. So leben dort Plankton, eine Vielzahl von Muscheln, stark gefährdete Schnecken­arten, Stachelhäuter und Krebse.

Der BUND fordert Fischereiminister Cem Özdemir (Grüne) auf, dafür zu sorgen, dass „die Grundschleppnetzfischerei auf der Doggerbank eingestellt wird“. Derzeit gelten in den Natura-2000-Naturschutzgebieten Managementpläne, mit ­denen zugleich der Fischerei und Umweltbelangen Rechnung getragen werden soll. „Die Regelungen für die Fischerei sind zum Teil sehr kleinteilig und lassen sich nur schwer umsetzen und kontrollieren“, so Gerd Kraus, Leiter des Thünen-Instituts für Seefischerei in Bremerhaven. Die EU-Biodiversitätsstrategie gebe neue Ziele vor: Die Mitgliedsstaaten müssen 30 Prozent der gesamten Meeresfläche schützen, davon 10 Prozent streng. „Das eröffnet auch neue Möglichkeiten“, so Kraus. „Vielleicht kämen wir über eine klarere Zonierung zu Lösungen, die Fischerei- und Naturschutzbelange eher in Einklang bringen, indem ökologisch besonders wertvolle Gebiete ganz ungenutzt bleiben und in anderen, wertvollen Fanggebieten die Fischerei Vorrang hat.“

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