Finanzhilfe für FreiberuflerInnen: Warten aufs Corona-Hilfspaket
FreiberuflerInnen und Selbstständige geht in der Coronakrise schnell die finanzielle Puste aus. Kommende Woche soll es in Hamburg Hilfe für sie geben.
Teil des bundesweiten Hilfsprogramms, das das Bundeskabinett am Montag beschlossen hat, und das noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren soll, ist die Zusage, dass kleine Firmen, Freiberufler und Selbstständige, die kaum noch Einnahmen haben, für drei Monate insgesamt rund 9.000 Euro Zuschüssen erhalten – egal ob RechtsanwältInnen, HeilpraktikerInnen oder KünstlerInnen. Zehn Milliarden Euro des Bundesprogramms sollen als Zuschüsse vergeben werden, der Rest als Darlehen. Die Vergabe soll unbürokratisch funktionieren. Die AntragstellerInnen müssen nur versichern, dass sie durch Corona einen Liquiditätsengpass haben.
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes öffnet Hamburg einen eigenen Schutzschirm und verspricht auch hier „unbürokratische Hilfen“. Zentral sind dabei die von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) vergebenen „direkten, echten Zuschussmittel“, die für Freiberufler und „Solo-Selbstständige“ einmalig 2.500 Euro und für Kleinstunternehmen 5.000 Euro betragen. Ob es sie zusätzlich zu den Bundesmitteln gibt, wird derzeit geprüft.
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigt eine Verzahnung der Hamburger Maßnahmen mit Förderungen auf der Bundesebene an. Daneben gibt es auch aus Hamburger Mitteln Kredite für Selbstständige und kleine Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine Schieflage geraten sind. Die Förderrichtlinien dafür werden derzeit erarbeitet, eine etwa 50-köpfige Task Force, die im Bezirksamt Mitte derzeit eingerichtet wird, soll die Tausenden von Zuschussanträge, mit denen die Stadt rechnet, ab kommender Woche möglichst schnell bearbeiten.
Task Force im Bezirksamt eingerichtet
Wann es genau losgeht? Die IFB bittet in einer Erklärung um etwas Geduld: „Unser Ziel ist es, in Kürze Anträge entgegennehmen zu können. Wir werden die Informationen auf unserer Webseite ständig aktualisieren.“ Weiter heißt es: „Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vor Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinien und Formulare keine Anträge entgegen nehmen können.“
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