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Filmproduzent bei Hotelkauf geprellt

■ Filmproduzent Atze Brauner sollte um mehr als eine Million DM betrogen werden Münchner Bauunternehmer untergetaucht / Angeklagter gehört zu Hauptbegünstigten

Berlin. Mit einem raffiniert eingefädelten Gaunerstück sollte der Berliner Filmproduzent Atze Brauner um mehr als eine Million DM „erleichtert“ werden. In diesem Zusammenhang wurde gestern vor einem Moabiter Schöffengericht ein 53jähriger Bauunternehmer wegen Betruges und Urkundenfälschung zu 16 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Mit gefälschten Vollmachten wurde im angeblichen Auftrag Brauners 1986 ein Hotelgrundstück auf den Kanaren für rund 500.000 DM über den inzwischen untergetauchten Münchner Unternehmer Franz Xaver Ordner gekauft - doch Brauner wußte von dem Kauf nichts. Verhandlungen führte möglicherweise der Angeklagte unter dem Pseudonym „Klose“.

Der Angeklagte „Klose“ hat die Vorwürfe heftig bestritten. Der 72 Jahre alte Brauner erklärte indessen, er habe damals nach Überprüfung der Buchhaltung sofort Verdachtsmomente gegen den Bauunternehmer gehegt. Anhand einer Vielzahl gefälschter Banküberweisungen im Wert von insgesamt 1,2 Millionen DM sei ihm aufgefallen, daß der Angeklagte zu den hauptbegünstigten Empfängern gehörte. „Klose“ hatte seinerzeit für die Brauner Unternehmensgruppe Renovierungen durchgeführt und so Zugang zu den Büros.

Als wichtiges Indiz galt ein Foto, auf dem der Münchner Unternehmer Ordner den Angeklagten zunächst einwandfrei als „Klose“ identifiziert hatte. Einen späteren Widerruf bezeichneten die Moabiter Richter als „schlicht gelogen“. Ordner, vorbestraft und von der Münchner Kripo als „schillernde Persönlichkeit“ vorgestellt, habe nach Andeutung des Gerichts vielleicht selbst seine Hand im Spiel gehabt.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert. Trotz dringender Verdachtsmomente sei dem Angeklagten die Tat nicht nachzuweisen. Mehrere andere Personen hätten den gleichen Zugang zu Brauners Büro gehabt. Das Gericht erklärte, daß vieles dafür spreche, daß zwar weitere Personen in diese Sache verwickelt seien, vernünftige Zweifel an der Mittäterschaft des Angeklagten gebe es jedoch nicht. Mit Überweisungen in Höhe von 220.000 DM sei er der Hauptbegünstigte gewesen.

dpa

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