Feuerwehrleute Polizisten gleichgestellt: Symbolgesetz für Vollstreckungsbeamte

Die Bundesregierung will den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte härter bestrafen - um die Law-and-Order-Bedürfnisse der Union zu befriedigen.

Achtung: Widerstand gegen Polizisten soll bald härter bestraft werden. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vor allem die Law-and-Order-Bedürfnisse der Union befriedigt. Widerstand gegen Polizisten soll bald härter bestraft werden. Auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter sollen künftig mit dieser Strafvorschrift geschützt werden.

Vor allem der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach hatte Druck gemacht. "Wer einen Polizeibeamten verletzt, dem drohen zwei Jahre", behauptete er, wohl wider besseres Wissen. "Das ist absolut nicht nachvollziehbar", so Bosbach.

Tatsächlich gilt aber auch die Verletzung eines Polizeibeamten als Körperverletzung und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. Ist eine Waffe wie etwa ein Messer im Spiel, steigt die Strafandrohung auf zehn Jahre.

Als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gilt dagegen, wenn sich ein Bürger bei der Personalienfeststellung losreißt oder das Öffnen einer Tür erschwert, indem er sich dagegenstemmt. Bisher wurde dies mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, künftig soll die Höchststrafe auf drei Jahre steigen, beschloss jetzt die Bundesregierung.

In schweren Fällen des Widerstands gilt wie bisher eine Höchststrafe von fünf Jahren. Neu ist hier, dass nicht nur das Mitführen einer Waffe als schwerer Fall gilt, sondern auch die Anwesenheit eines "gefährlichen Gegenstands", etwa eines Baseballschlägers. Doch auch das ist nicht wirklich neu. Bis 2008 galten solche Gegenstände als Waffe, dann protestierte das Bundesverfassungsgericht gegen diese weite Auslegung. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird nur die entstandene Lücke geschlossen.

Künftig sollen zudem auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter den Polizisten gleichgestellt werden. Faktisch verändert sich aber auch dadurch wenig, denn die Behinderung von Rettungseinsätzen konnte natürlich auch bisher als Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung bestraft werden.

Immerhin kann in Zukunft die Zerstörung von Feuerwehrautos und Krankenwagen härter geahndet werden. Bisher galt dies als einfache Sachbeschädigung mit einer Höchststrafe von zwei Jahren. Jetzt wurden solche Fahrzeuge zu "wichtigen Arbeitsmitteln" (§ 305a Strafgesetzbuch) aufgewertet. Neue Höchstrafe: fünf Jahre. CHRISTIAN RATH

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