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■ MediaBazaarFernsehen vor Gericht

Karlsruhe (epd/taz) –Das Bundesverfassungsgericht wird sich erstmals mit der Konzentrationsproblematik im Bereich des Privatfernsehens befassen. Es gab einer Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen die Lizensierung des Deutschen Sportfernsehen (DSF) als „nicht offensichtlich unbegründet und unzulässig“ statt. Damit ist das Hauptverfahren eröffnet. Einem Antrag auf Einstweilige Verfügung, mit dem das Programm des Sportfernsehens abgeschaltet werden sollte, folgte die 1. Kammer des 1. Senats jedoch nicht. Insgesamt sei ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht auszuschließen, so das Gericht weiter. Hintergrund der MABB-Klage: Die für die Genehmigung zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) habe den Einfluß der Kirch-Gruppe beim DSF nicht ausreichend durchleuchtet. Die Lizensierung sei außerdem ohne ausreichende Abstimmung mit den übrigen Landesmedienanstalten erteilt worden.