piwik no script img

Fehlende Transparenz angemahntEU knöpft sich Airbnb vor

Unklare Preise und Geschäftsbedingungen: Brüssel droht dem US-Zimmervermittler Airbnb mit Klagen. Bußgelder sind nicht ausgeschlossen.

Sieht nett aus hier, dieses Airbnb – ist es aber nicht immer Foto: dpa

Berlin taz | Urlaub machen, wo andere wohnen, billig und unkompliziert. Weltweit vermittelt die Onlineplattform Airbnb nach eigenen Angaben in 34.000 Städten Zimmer, Wohnungen oder Häuser. Doch manchen Verbraucher*innen stoßen die Angebote bitter auf. Die Liste der Beschwerden ist lang: zu hohe Endpreise, nervige Vermieter*innen, unklare Aussagen, ob es sich um professionelle oder private Anbieter handelt.

Die EU drängt den US-Zimmervermittler nun zur Klärung und stellt ein Ultimatum. Bis Ende August soll die Plattform Korrekturen an Geschäftsbedingungen und Preisangaben liefern. Sonst will die EU-Kommission einschreiten. „Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten“, mahnt EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourovà. Kund*innen müssten leicht verstehen, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten. Bis Redaktionsschluss blieb eine Reaktion des Anbieters aus.

Verbraucherschützerin Karolina Wojtal kennt die Probleme gut. An ihren Arbeitgeber, das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl, wenden sich Urlauber*innen, die sich getäuscht fühlen. Aber: „Viele Verbraucher verkennen, dass es sich nur um eine Vermittlungsplattform handelt. Airbnb ist nicht selbst Anbieter der Leistung“, sagt Wojtal.

Aus diesem Grund sei es schwierig, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen. Meist wird kein Vertrag zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen geschlossen. Wojtal sieht dennoch die Plattform in der Pflicht, ihr Angebot transparent zu machen.

Das findet auch Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Mit ihrem Vorstoß beende die EU-Kommission die Zweiklassengesellschaft bei Buchungsportalen. „Wer Unterkünfte auf dem Europäischen Markt anbietet, muss sich an unsere Spielregeln halten“, sagt die SPD-Politikerin. Auch der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold will das US-Unternehmen nicht ungeschoren davonkommen lassen. „Wenn Airbnb die Forderungen der EU-Kommission nicht erfüllt, drohen saftige Strafen.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • die Lösungen bisher bringen nichts. Dabei gibt es einfache Wege:



    1. Finanzamt Betriebsprüfung bei Airbnb Berlin. Der Prüfer könnte dann Kontrollmitteilungen erstellen über alle Gastgeber, ob die das alles versteuert haben.



    2. Airbnb verstösst gegen das Bestellerprinzip. Denn Airbnb ist ein Makler für möblierten Wohnraum. Seit 2015 darf ein Makler nur noch vom Auftraggeber verlangen, also von den Vermietern. Dann ist Schluss mti 6 Prozent und vom Mieter bis zu 18%. Dann muss der Vermieter alles bezahlen, das verteuert alles.



    3. Airbnb macht das Inkasso für die Vermieter. Der Gast bezahlt ja an Airbnb und die senden das weiter. Dazu muss Airbnb von jedem Vermieter eine Rechnung erhalten wegen der Vorsteuer. Das macht Airbnb auch ganz heimlich im Kleingedruckten. Aber keiner von den Vermieter führt die ab. airbnb leistet also beihilfe bei Vorsteuerbetrug.